Urteil am Landgericht Gera Frau in Straßenbahn angezündet – lebenslange Haft
Stand: 27.11.2025 16:57 Uhr
Das Landgericht Gera hat einen Mann wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 47-Jährige hatte im März seine Frau in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet, nachdem sie die Ehe beenden wollte. Der Vorsitzende Richter sprach von einem versuchten Femizid.
Wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau ist ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach ihn am Donnerstag schuldig, im März 2025 in Gera seine Frau in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet zu haben.
Wie eine öffentliche Hinrichtung. Uwe Tonndorf, Vorsitzender Richter, zum Angeklagten |
Die Frau erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.
Die Richter folgten mit ihrem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Zudem muss der Mann ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro zahlen.
Wie das Gericht die Tat sieht
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf, die Tat scheine „wie eine öffentliche Hinrichtung“. Der 47-jährige Mann habe seine Frau töten wollen, weil diese die Ehe beenden wollte. Sie habe aus Sicht des Angeklagten kein selbstbestimmtes Leben führen sollen. Vor Gericht hatte der Mann die Tat gestanden.
Sie sind kein Monster. Sie sind ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat. Uwe Tonndorf, Vorsitzender Richter, zum Angeklagten |
Richter spricht von versuchtem Femizid
Er habe sich durch die Trennung in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt. „Sie sind kein Monster“, sagte Tonndorf zu dem Angeklagten. „Sie sind ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat.“
Sie haben ihre Familie zerstört und ihr eigenes Leben gleich mit. Uwe Tonndorf, Vorsitzender Richter, zum Angeklagten |
„Sie haben ihre Familie zerstört und ihr eigenes Leben gleich mit“, sagte Tonndorf zum Angeklagten. Die Tat spreche von einem Vernichtungs- und Bestrafungswillen. Die Frau habe unvorstellbare Schmerzen erfahren, leide psychisch und sei für ihr ganzes Leben gezeichnet, sagte der Vorsitzende Richter.
Der versuchte Femizid habe weit über Gera hinaus Entsetzen, Betroffenheit und tiefes Erschrecken darüber ausgelöst, wozu Menschen in der Lage seien, anderen Menschen anzutun, so der Vorsitzende Richter.
Der Mann habe seine Frau in Georgien mit 15 Jahren in seinen Haushalt geholt. Die Frau habe sich in der 30 Jahre langen Ehe untergeordnet – der Mann habe bestimmt.
Zum Begriff Femizid
Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. Das geschieht in Deutschland nach Zahlen des Bundeskriminalamts jeden dritten Tag. Das Bundeskriminalamt zählt allerdings fast alle Tötungen von Frauen als Femizide, obwohl die Statistik keine Motive erfasst und es keine einheitliche Definition gibt. Einen eigenen Straftatbestand für Femizide gibt es in Deutschland bisher nicht. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, können sich rund um die Uhr kostenfrei an das Hilfetelefon unter 116 016 wenden.
Frau geschlagen und vergewaltigt
Der Angeklagte kam 2018 von Georgien nach Deutschland, seine Frau und Kinder folgten nach. Sein Alkoholproblem sei durch seine Arbeitslosigkeit verstärkt worden, so der Vorsitzende Richter.
Im Januar dieses Jahres habe der Mann seiner Frau eine Affäre mit einem Arbeitskollegen unterstellt, sie daraufhin geschlagen und vergewaltigt. Die Frau zog daraufhin zu ihrer Tochter und entschloss sich, sich zu trennen. Der Mann drohte, sie umzubringen.
dpa, MDR (mad/jn)








