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Bundesrat macht Weg für Infrastruktur und „Bau-Turbo“ frei

Suedpole. by Suedpole.
14:32:55 17. Oktober 2025
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Bundesrat macht Weg für Infrastruktur und „Bau-Turbo“ frei

Außenansicht des Bundesrats in Berlin.

Überblick

Stand: 17.10.2025 16:16 Uhr

„Bau-Turbo“, Sondervermögen, mehr Schutz vor häuslicher Gewalt – mit diesen Gesetzen von Schwarz-Rot befasste sich heute der Bundesrat. Er brachte aber auch eigene Initiativen auf den Weg. Ein Überblick.

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das die Nutzung des 100-Milliarden-Investitionspakets für Länder und Kommunen regelt. Diese aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz stammende Summe kann damit an die Länder fließen, die einen Teil des Geldes an die Kommunen weitergeben.

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Ziel ist, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können. Die meisten Bundesländer planen, dass sechzig Prozent der Mittel an die Kommunen gehen sollen. Die restlichen vierzig Prozent gehen an die Länder.

Noch vor der Regierungsbildung im Bund hatte der Bundestag im Frühjahr in seiner alten Zusammensetzung das schuldenfinanzierte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Vorgesehen war bereits, dass die Länder und Kommunen davon 100 Milliarden Euro erhalten sollen. Auch der Bundesrat stimmte damals für das Gesetz.

Die 100 Milliarden Euro sollen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Das Gesetz sieht also vor, dass rund 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen gehen, 15,7 Prozent nach Bayern und 13,2 Prozent nach Baden-Württemberg. Die restlichen Länder erhalten je nach Größe ebenfalls unterschiedlich viel Geld – aber alle weniger als zehn Prozent der Gesamtsumme.

Der Gesetzentwurf nennt neun Bereiche, in die die Mittel für Sachinvestitionen vor allem fließen sollen: Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege, Energie und Wärme, Bildung, Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Die Investitionen sollen bis Ende 2042 förderfähig sein, wenn sie bis Ende 2036 von den zuständigen Stellen des Landes bewilligt wurden. Förderfähig sind dem Entwurf zufolge nur Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro.

Vom Bundesrat abgelehnt wurde dazu jedoch eine schriftliche Entschließung, die vom Bundestagsausschuss für Umwelt und Naturschutz und dem Verkehrsausschuss ergänzend erbeten wurde. Dort hieß es unter anderem: „Der Bundesrat stellt fest, dass die Summe von 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Länder und Kommunen auch angesichts der Laufzeit des Sondervermögens nicht ausreichen wird, um den bestehenden Investitionsrückstau vollständig abzuarbeiten. Es werden daher zusätzliche Mittel zu mobilisieren sein.“

„Bau-Turbo“ kann starten

Der „Bau-Turbo“ der Bundesregierung hat ebenfalls den Bundesrat passiert und kann damit umgesetzt werden. Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen. Künftig soll etwa auf die Aufstellung eines aufwendigen Bebauungsplans verzichtet werden können, wenn eine Kommune sich dafür entscheidet, den „Bau-Turbo“ anzuwenden.

In begründeten Fällen soll zudem ein Abweichen von Lärmschutzvorgaben zulässig sein. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte bei der Debatte im Bundesrat, es vergehe oft zu viel Zeit, bevor überhaupt gebaut werden könne. Der „Bau-Turbo“ solle nun einen „Weg von Beschleunigung und Bürokratieabbau“ gehen. Das neue Instrument stärke auch die Kommunen. Der Wohnungsbau müsse eine höhere Priorität bekommen.

Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt in den Bundestag einzubringen. Den Gerichten soll es damit künftig möglich sein, Gewaltspiralen schneller zu durchbrechen und frühzeitig Haft für gefährliche Wiederholungstäter anzuordnen, wie das Landesjustizministerium in Düsseldorf mitteilte.

„Der Schutz vor Hochrisikotätern kann bei häuslicher Gewalt nur funktionieren, wenn wir schnell und konsequent handeln“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Die aktuellen Statistiken zu häuslicher Gewalt zeigten, dass die Fallzahlen im Bereich häuslicher Gewalt in Deutschland auf Rekordhöhe sind.

Der aktuelle rechtliche Rahmen, das Gewaltschutzgesetz, biete zwar Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen, doch in der Praxis bestünden erhebliche Schutzlücken. Insbesondere in Fällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel oft nicht aus, um Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats sieht unter anderem härtere Strafen für Gewalttäter und eine frühzeitige Information der Polizei bei entsprechen Vorfällen vor. Zudem sollen Opfer einen besseren Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicher Unterstützung erhalten.

Pflegekräfte-Ausbildung vereinheitlicht

Ein Flickenteppich bei der Ausbildung von Pflegefachassistenten und -assistentinnen wird jetzt vereinheitlicht – und auch finanziell soll es attraktiver werden: Der Bundesrat stimmte einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz dafür zu. Demnach soll Anfang 2027 eine bundesweite Ausbildung starten, wofür es bisher in den Ländern noch einen Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen Vorgaben gibt.

Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern. Sie umfasst Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der stationären Akutpflege. Eingeführt wird eine verbindliche Ausbildungsvergütung. Anspruch darauf gibt es derzeit nur in etwa der Hälfte der 27 Ausbildungsgänge. Erleichtert werden soll auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Führungswechsel in der Länderkammer

Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ist einstimmig zum neuen Bundesratspräsidenten gewählt worden. Er löst seine Vorgängerin, die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), am 1. November ab.

Der Vorsitz der Länderkammer rotiert unter den Bundesländern. Die Funktion ist vor allem repräsentativ. Der Präsident oder die Präsidentin lädt zu den Plenarsitzungen des Bundesrats ein und leitet diese. Er oder sie vertritt die Länderkammer auch bei Terminen im In- und Ausland. Wenn der Bundespräsident verhindert ist oder vorzeitig aus dem Amt scheidet, übernimmt der Bundesratspräsident dessen Befugnisse.

Geplanter Tagesordnungspunkt kurzfristig vertagt

Von der Tagesordnung wurde kurzfristig eine Änderungsverordnung des Bundesinnenministeriums zum Selbstbestimmungsgesetz der Ampelkoalition zurückgezogen und laut Pressestelle des Bundesrates vertagt. Dabei ging es darum, dass der frühere Geschlechtseintrag und frühere Namen weiterhin in einem Register geführt werden sollen. Das sahen Verbände als potenziell gefährlich an.

„Die Verordnung hätte diskriminierende Sonderregelungen geschaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt. Dabei ist sie fachlich schlicht überflüssig: Das Selbstbestimmungsgesetz stellt bereits heute sicher, dass die Identität einer Person nachvollziehbar bleibt, auch für Sicherheitsbehörden“, schrieb die grüne Bundestagsfraktion dazu in einer Pressemitteilung.

Die Fraktion begrüßte das Absetzen von der Tagesordnung des Bundesrats und erklärte damit die Verordnung in dieser Form damit bereits als „vorläufig gescheitert.“

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