Missbrauch als Partydroge Bundestag beschließt Lachgas-Verbot für Minderjährige
Stand: 14.11.2025 08:23 Uhr
Lachgas kommt in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz, wird seit einiger Zeit aber häufig als Partydroge missbraucht. Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche sind künftig verboten.
Das als Partydroge missbrauchte Lachgas ist für Kinder und Jugendliche künftig verboten. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, das den Erwerb und Besitz für Minderjährige untersagt. Der Online-Handel und der Kauf an Selbstbedienungsautomaten wird komplett untersagt. Lachgas sei „teuflisch“ und stürze viele Kinder und Jugendliche ins Unglück, warnte der CSU-Abgeordnete Hans Theiss.
Lachgas, Distickstoffmonoxid (N2O), ist ein euphorisierender Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz kommt. Seit einiger Zeit wird es noch häufiger als Partydroge verwendet. Dabei wird es über Luftballons eingeatmet. Es kann zu Halluzinationen und Bewusstlosigkeit kommen, längerfristig drohen dauerhafte Nervenschäden.
Hochdosiertes GBL und BDO künftig verboten
Weitgehende Beschränkungen gelten künftig auch für sogenannte K.o.-Tropfen, die oft im Zusammenhang mit Sexualdelikten oder Diebstahl missbraucht werden. Die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) sind psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln, Opfer verlieren häufig das Bewusstsein.
GBL und BDO in hoch dosierter Form sind deshalb in Zukunft verboten. Die industrielle Anwendung bleibt in geringeren Dosen allerdings unter Auflagen zulässig. Auch beim Lachgas-Verbot gibt es Ausnahmen: Für erwachsene Käufer sind kleinere Kartuschen mit maximal 8,4 Gramm Füllmenge weiterhin erlaubt, weil sie unter anderem zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen.
Bundesrat muss Gesetz noch zustimmen
Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet. AfD und Linkspartei enthielten sich allerdings. Der AfD geht das Gesetz nicht weit genug. Sie machte sich beim Erwerb von Lachgas für eine Altersgrenze von 21 Jahren stark. Die Linkspartei hält die Regelung hingegen für wirkungslos. Statt einer „Prohibitionslogik von vorgestern“ sei eine verbesserte Aufklärung notwendig.
Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der sich am 19. Dezember damit befassen könnte. Nach einer Übergangsfrist könnte es dann im April 2026 in Kraft treten. Da sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition, die ähnliche Pläne hatte, die Umsetzung verzögerte, gibt es teils schon regionale und lokale Lachgas-Verbote – so etwa in Hamburg.









