Bundeskabinett entscheidet Mehr Schutz gegen Einschüchterung per Klage
Stand: 10.12.2025 17:55 Uhr
Sie richten sich gegen Journalisten, Aktivisten, Wissenschaftler und sollen sie mundtot machen: Einschüchterungsklagen oder auch SLAPP. Das Kabinett hat jetzt einen Gesetzentwurf gegen dieses Vorgehen beschlossen.
Die Bundesregierung will per Gesetz verhindern, dass Menschen per Klage eingeschüchtert werden. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums setzt eine EU-Richtlinie um und wendet sich gegen Verleumdungsklagen, die Menschen betreffen, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen oder zu Themen von allgemeinem Interesse äußern – Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Aktivisten.
Die sogenannten SLAPP – das steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, deutsch: „Strategische Klagen gegen Bürgerbeteiligung“ – werden meist von mächtigen Lobbygruppen, Konzernen oder Geschäftsleuten angestrengt mit dem Ziel, unliebsame Veröffentlichungen zu verhindern.
Hubig betont Bedeutung der freien Meinungsäußerung
„Einschüchterungsklagen sind in manchen europäischen Ländern in den letzten Jahren zu einem echten Problem geworden“, so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD. Es gebe keine Demokratie ohne freie Presse und ohne kontroverse öffentliche Debatte. „Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung“, sagte sie.
Künftig sollen diese Klagen von Gerichten schneller abgewiesen werden können, wenn erwiesen ist, dass sie ausschließlich mit dem Ziel erhoben wurden, die Beklagten mundtot zu machen. Es soll höhere finanzielle Hürden für die Klägerseite geben, und gleichzeitig soll es für die Beklagten leichter werden, etwaige Kosten erstattet zu bekommen.
Gesetz gilt nur für grenzüberschreitende Fälle
Das neue Gesetz, das noch durch den Bundestag muss, gilt allerdings nur für Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen. Hubig begründet dies damit, dass das deutsche Zivilprozessrecht bereits jetzt „gut aufgestellt“ sei, um solchen missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Es muss sich bei den zugrundeliegenden Streitgegenständen also um grenzüberschreitende Angelegenheiten handeln. Unklar ist noch, was dies für Fälle bedeutet, in denen die Beklagten Informationen im Internet veröffentlicht haben.
Anlass für die Erarbeitung der EU-Richtlinie etwa war der Mord an der der maltesischen Investigativ-Journalistin Daphne Caruana Galizia im Jahr 2017. Sie hatte in einem Korruptionsfall ermittelt, der bis in höchste politische Ebenen Maltas reichte. Bevor Galizia ermordet wurde, war sie mit Verleumdungsklagen überzogen worden.








