
Stand: 16.10.2025 19:05 Uhr
Im Januar soll ein 28-Jähriger in Aschaffenburg eine Kita-Gruppe mit einem Messer angegriffen haben. Zwei Menschen wurden getötet. Zum Prozessauftakt erklärte der Anwalt des Angeklagten, sein Mandant sei psychisch krank.
Von Katrin Küx, Pirmin Breninek, Alina Hanss
Seit dem heutigen Donnerstag muss sich ein 28-Jähriger am Landgericht Aschaffenburg verantworten. Im Januar 2025 hatte er eine Kindergartengruppe im Aschaffenburger Park Schöntal mit einem Messer attackiert. Ein Kleinkind und ein Mann starben.
Zum Prozessauftakt hat sein Pflichtverteidiger eine Erklärung im Namen des beschuldigten Afghanen abgegeben. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei schwer psychisch erkrankt. Zur Tatzeit habe er an einer paranoiden Schizophrenie gelitten. Der Beschuldigte spreche davon, „einen Teufel im Kopf“ gehabt zu haben.
Gutachten attestiert psychische Erkrankung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen unter anderem Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag und Körperverletzungsdelikte vor. Bei dem Messerangriff hatte er einen zweijährigen marokkanischstämmigen Jungen und einen 41-jährigen Vater getötet. Außerdem verletzte er ein zweijähriges, aus Syrien stammendes Mädchen, einen 73-Jährigen und eine der Erzieherinnen, die mit der Kindergartengruppe unterwegs war.
Da ein Gutachter dem Flüchtling nach der Tat eine psychische Erkrankung attestiert hatte, kommt die Gewalttat als Sicherungsverfahren vor Gericht. Voraussichtlich wird der Beschuldigte also dauerhaft in einer geschlossenen Abteilung einer forensischen Psychiatrie untergebracht.
Überlebende und Angehörige als Nebenkläger
Vor dem Sitzungsgebäude des Landgerichts Aschaffenburg bildete sich bereits am frühen Morgen eine Schlange aus Medienvertretern und Zuhörern. Besucher mussten zwei Sicherheitsschleusen durchqueren. Für das Sicherungsverfahren sind bis zum 30. Oktober sechs Verhandlungstage angesetzt.
Die Überlebenden der Messerattacke und Angehörige der Verstorbenen nehmen als Nebenkläger an dem Prozess teil. Sie werden in der Verhandlung von insgesamt fünf Anwälten vertreten. Lediglich der Vater des attackierten Mädchens sitzt selbst im Saal. Die Tat noch einmal durchleben zu müssen, sei für die Opfer und deren Angehörige sehr belastend, hieß es im Vorfeld von Nebenklage-Vertreter.
Rund eine halbe Stunde lang verlas der Oberstaatsanwalt die Anklageschrift. Der Vater des zweijährigen verletzten Mädchens verfolgte die Verlesung sichtlich fassungslos. Immer wieder verbarg er das Gesicht hinter den Händen und schüttelte den Kopf.
Verteidiger: „Tat eines Wahnsinnigen“
Der Beschuldigte verfolgte die Verhandlung mit einem Dolmetscher an seiner Seite. Immer wieder gähnte er, öffnete und schloss den Mund. Sein Pflichtverteidiger erklärte, das liege an Medikamenten. „Es besteht kein Zweifel am Wer und Wie“, so der Anwalt – man habe es hier mit der Tat eines Wahnsinnigen zu tun.
Sein Mandant habe sich bei den Opfern und Angehörigen entschuldigen wollen, wovon er ihm abgeraten habe – denn diese Tat sei nicht zu entschuldigen. Der 28-Jährige habe sich mehrfach und auch unterschiedlich zu der Tat geäußert, so der Verteidiger.
Im Park selbst habe er mit Taliban und mit amerikanischen Soldaten geredet. Daran, dass er die Krippengruppe angegriffen hat, könne er sich nicht erinnern. Außerdem habe der Beschuldigte angegeben, am Morgen des 22. Januar Wodka getrunken zu haben sowie Kokain und Cannabis konsumiert zu haben. Doch der Vorsitzende Richter betonte, dass das toxikologische Gutachten dies nicht bestätigt habe.
Fall von Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt
In der Verhandlung am Landgericht geht es neben dem Messerangriff in Aschaffenburg auch um einen Vorfall aus dem August 2024. Damals soll der Mann eine Mitbewohnerin in einer Asylbewerberunterkunft im unterfränkischen Alzenau gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Bereits vor der Tat in Aschaffenburg war er der Polizei wiederholt aufgefallen.
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Quelle: Mittags in Mainfranken 16.10.2025 – 12:15 Uhr