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Russisches Haus in Berlin – Tausende Besucher trotz Sanktionen

Suedpole. by Suedpole.
14:36:34 20. November 2025
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Russisches Haus in Berlin – Tausende Besucher trotz Sanktionen

Russisches Haus der Wissenschaft und Kultur in Berlin

Stand: 20.11.2025 15:21 Uhr

Seit Langem gibt es Forderungen nach Schließung des Russischen Hauses in Berlin. Nun sagt ein Gericht, es falle klar unter die EU-Sanktionen. Doch die Bundesregierung sieht sich an ein Abkommen von 2013 gebunden, gültig für 99 Jahre.

Silvia Stöber

Sprachkurse, Ausstellungen, Veranstaltungen. Das „Russische Haus für Wissenschaft und Kultur“ in der Berliner Friedrichstraße bietet derzeit volles Programm, trotz aller Proteste. „Propagandazentrum und Instrument des russischen Informationskrieges“ nennt es etwa der Bundestagsabgeordnete Robin Wagener von Bündnis’90/Die Grünen.

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Politiker und Aktivisten fordern seit Jahren die Schließung und verweisen auf die Sanktionen, die die EU wegen der russischen Invasion in der Ukraine am 24. Februar 2022 verhängt hatte. Sie argumentieren, dass auch das Russische Haus darunter falle, weil es eine Einrichtung der staatlichen russischen Organisation Rossotrudnitschestwo sei, die auf der Sanktionsliste steht.

Die sanktionierten Institutionen müssen nicht ganz schließen. Sie dürfen ihren Betrieb aber nur noch zum „Substanzerhalt“ aufrechterhalten, also zum Beispiel Gebäude in Schuss halten und anfallende Rechnungen bezahlen.

Klage gegen die Bundesbank

Wegen der Sanktionen kann das Russische Haus nicht frei über sein Bankkonto bei der Bundesbank verfügen. Überweisungen müssen von der deutsche Zentralbank freigegeben werden. Im Fall von Stromrechnungen forderte sie das Russische Haus auf, Nachweise darüber zu erbringen, wofür der Strom verbraucht wurde.

Im Streit darüber reichte das Russische Haus 2024 Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München ein. Dieses Gericht ist zuständig, weil sich die Bundesbank-Abteilung für die Kontrolle von Finanztransaktionen in München befindet.

Die Anwälte des Russischen Hauses argumentierten, dass die Einrichtung selbst nicht auf der EU-Sanktionsliste stehe und unabhängig von Rossotrudnitschestwo sei. Das Gericht verwarf dies als unglaubwürdig und wies die Klage im Juni ab.

„Wärmestuben“ für Europäer

In der schriftlichen Begründung zum Urteil, die tagesschau.de nun vorliegt, führen die Richter eine Vielzahl an Gründen an. So verweisen sie auf Unterlagen, die das Russische Haus im Rahmen der Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Darin habe sich eine Vollmacht des Direktors des Russischen Hauses befunden, in der er als Vertreter von Rossotrudnitschestwo in Deutschland angegeben sei. Ein Stempelabdruck neben seiner Unterschrift enthalte sowohl die Namen Russisches Haus als auch Rossotrudnitschestwo.

Desweiteren zitieren die Richter aus einem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom September 2008 zu Rossotrudnitschestwo. Aus der darin beschriebenen Organisations- und Finanzierungsstruktur leiten die Richter ihre Feststellung ab, das Russische Haus in Berlin sei ein Teil von Rossotrudnitschestwo.

In einem weiteren Punkt zitieren die Richter russische Propaganda: Rossotrudnitschestwo habe von seinen Russischen Häusern als „Wärmestuben“ gesprochen, in denen sich Europäer aufwärmen sollten, die wegen Gasmangels im Kalten sitzen würden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bis Anfang Dezember kann Berufung eingelegt werden. Der Direktor des Russischen Hauses, Pavel Izvolskiy, beantwortete eine Frage dazu nicht. Der Deutschen Welle sagte er kürzlich, seine Anwälte prüften dies noch.

Wofür wird der Strom verbraucht?

Die EU-Sanktionen beinhalten ein „wirtschaftliches Bereitstellungsverbot“. Die betroffenen Organisationen dürfen keine Einnahmen mehr generieren. Andere dürfen ihnen nichts zur Verfügung stellen, was über die Aufrechterhaltung der Existenz hinausgeht.

Um zu erfahren, ob der Stromverbrauch über diesen Substanzerhalt hinaus anderen Zwecken diente, hatte die Bundesbank das Russische Haus um eine Aufstellung für die verschiedenen Bereiche des Gebäudes gebeten, dessen Nutzfläche mit fast 30.000 m² angegeben wird. Konkret wollte die Bundesbank für einen bestimmten Zeitraum im Jahr 2023 wissen, wie sich der Stromverbrauch für den Veranstaltungsbetrieb, für Büros und andere Bereiche aufschlüsselt.

Das Russische Haus machte laut Urteil keine Angaben dazu mit der Begründung, dass die Stromversorgung der drei Gebäudeteile „hauptsächlich über einen Hauptstromzähler gemessen und abgerechnet“ werde. Der Verbrauch für einzelne Bereiche könne nicht ermittelt werden.

Das Russische Haus warf der Bundesbank vor, die Möglichkeit zur Ausübung seiner „nichtsanktionierten Tätigkeit als Kulturstätte“ zu unterbinden. Weil die Sanktionen zeitlich begrenzt seien, dürften diese auch nicht zum Entzug seiner Lebens- und Tätigkeitsgrundlagen führen. Ohne Freigabe der Gelder müsse der Betrieb eingestellt werden, wenn der Stromversorger bei weiterem Zahlungsverzug die Stromlieferungen stoppe.

Das Gericht urteilte schließlich, das Russische Haus habe keinen Anspruch auf Freigabe der eingefrorenen Gelder. Es habe nicht belegen können, „dass den geltend gemachten Stromkosten nur Tätigkeiten zugrunde liegen, die für den Bestand des Klägers im Sinn seines Fortbestands unabdingbar sind“.

Höherer Stromverbrauch

Das Gericht stellte bei einem Vergleich von Stromrechnungen fest, dass das Russische Haus von Februar bis April 2023 mehr Strom verbrauchte als im gleichen Zeitraum des Jahres 2022 vor Verhängen der Sanktionen durch die EU im Juli 2022. Der erhöhte oder zumindest gleichbleibende Stromverbrauch indiziere, so das Gericht, dass dieser über die „Befriedigung des Grundbedürfnisses des Klägers“ hinausging.

Eine „weitere Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen und Kursen im bisherigen Umfang, mögen diese kulturell oder wissenschaftlich noch so geschätzt und politisch unverdächtig sein“, dienten nicht der „Befriedigung der Grundbedürfnisse“, so das Gericht.

Als sanktionierte Organisation dürfte das Russische Haus keine Mieten, Eintrittsgelder oder auch Kosten für Sprachkurse einnehmen. Gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen dann auch die zahlenden Besucher und Mieter.

Aktuell lassen sich über die Website des Hauses Sprachkurse buchen. Beim Ticketverkäufer Eventbrite werden Theaterkarten angeboten. Im Gebäude gibt es einen Buchladen. Die Finanzdatenplattform North Data führt unter der Adresse derzeit noch eine Online-Zeitung, einen Kosmetika-Handel und einen Betreiber zweisprachiger Kitas.

Wer wohnt im Russischen Haus?

Aus dem Urteil geht auch hervor, dass sich im Gebäude Wohnungen befinden. Angaben zu Anzahl und Größe der Wohnungen und zur Anzahl der Bewohner blieb das Russische Haus schuldig. Direktor Izvolskiy gab auch tagesschau.de keine Antwort dazu, schrieb indes von zahlreichen Kulturveranstaltungen und Tausenden Besucher monatlich.

Das Landesamt für Statistik gibt aus Datenschutzgründen keine Angaben Informationen zu einzelnen Gebäuden, aber zu Wohnböcken. Im betreffenden Häuserkarree befinden sich keine Wohnhäuser, nur Gebäude des Bundesfamilienministeriums und ein Geschäftshaus. Letzteres mietet die Deutsche Kreditbank, laut deren Pressestelle es dort nur Geschäftsräume gibt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ließ zwei schriftliche Anfragen unbeantwortet, Klingelschilder weisen aber nicht auf Wohnungen hin.

Dem Statistikamt zufolge sind in dem Wohnblock mit Stand vom 30. Juni 78 Bewohner mit Hauptwohnsitz gemeldet, am 30. Juni 2023 waren es sogar 115 Bewohner. Dem Bezirksamt Mitte sind die Wohnungen im Russischen Haus bekannt. Man wisse aber nicht, wie viele es sind und an wen sie vermietet werden. „Dem Bereich Zweckentfremdung sind keine zweckentfremdeten Wohnungen in dem Objekt bekannt“, so die Pressestelle.

Ermittlungen gefordert

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Wagener von Bündnis90/Die Grünen dazu verwies das Auswärtige Amt auf die EU-Sanktionen gegen Rossotrudnitscheswo und schreibt: „Mietzahlungen stellen einen Verstoß hiergegen dar, sofern sie der gelisteten Person zugutekommen.“ Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliege den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin.

Da ein Anfangsverdacht für gezielte Sanktionsverstöße vorzuliegen scheine, fordert Grünen-Außenpolitiker Robin Wagener: „Jetzt muss die Staatsanwaltschaft tätig werden und Ermittlungen vornehmen. Wir können es nicht dulden, wenn Russlands Vertreter in Deutschland unser Recht unterlaufen. Mangelnde Rechtsdurchsetzung würde unseren Rechtsstaat schwächen. Die Sanktionen sind nicht für das Schaufenster bestimmt, sondern müssen konsequent umgesetzt werden.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft teilte mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt beziehungsweise Mieter des Russischen Hauses wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz laufe. Ein erstes Verfahren war Ende September 2023 eingestellt worden, es habe Personen mit diplomatischer Immunität betroffen.

Wagener fordert darüber hinaus, dass das Russische Haus nicht mit deutschen Steuergeldern unterstützt, sondern umgehend geschlossen wird.

Im Bundeshaushalt für 2026 sind 70.000 Euro für die Zahlung der Grundsteuer des Russischen Hauses vorgesehen, wie das Auswärtige Amt bestätigte. Die Bundesrepublik erfülle damit eine rechtliche Verpflichtung aus einem 2013 geschlossenen deutsch-russischen Abkommen für das Russische Haus in Berlin und das Goethe-Institut in Moskau.

In Artikel 5 ist die Dauer des Abkommens festgelegt: 99 Jahre.

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