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Stand: 17.12.2025 17:42 Uhr
Die Aufgabe ist groß, die Zeit begrenzt: Bis Mitte 2026 hat die neu eingesetzte Rentenkommission Zeit, Vorschläge für die künftige Alterssicherung zu erarbeiten. Wer gehört der Rentenkommission an – und welche Befugnisse hat sie?
Was ist die Aufgabe der Rentenkommission?
Das Gremium soll bis Mitte des kommenden Jahres Vorschläge erarbeiten, wie der Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger im Alter künftig gesichert wird und wie das finanziert werden kann. Geplant ist eine tiefgreifende Reform, die das Grundproblem lösen soll, dass immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr Rentnerinnen und Rentner finanzieren.
Welches sind die zentralen Themen?
Abgesehen von bereits eingeleiteten Schritten wie der Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens ist vereinbart, dass eine Rentenkommission „eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen“ soll. Die Frage ist also, welche der Säulen – gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vorsorge – künftig wie zur Alterssicherung beitragen sollen.
Schon jetzt kursieren Vorschläge, wie das Rentensystem langfristig auf solide Füße gestellt werden kann – etwa durch eine Anpassung des Renteneintrittsalters. Dieses könnte generell an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden oder an die Zahl der Beitragsjahre, was ein späteres Renteneintrittsalter von Akademikerinnen und Akademikern bedeuten würde.
Andere Vorschläge zielen darauf ab, den Kreis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auszuweiten – zum Beispiel, indem auch Beamte, Politiker oder Selbstständige in die Rente einzahlen. Weitere Themen sind die bessere Nutzung des Kapitalmarktes für die private Vorsorge sowie die Einführung eines Standardprodukts und die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Wer gehört der Rentenkommission an?
13 Männer und Frauen gehören der Kommission an. Den Vorsitz übernehmen der von der CDU nominierte langjährige Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und die von der SPD aufgestellte Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda von der Verwaltungshochschule Speyer.
Hinzu kommen drei Vize aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten: Für die CDU ist das der als „Renten-Rebell“ bekannt gewordene Abgeordnete Pascal Reddig, für die SPD die Sozialpolitikerin Annika Klose und für die CSU der Wirtschaftsexperte Florian Dorn.
Weiterhin sitzen noch acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Rentenkommission – vier auf Vorschlag der Union, vier von der SPD. Es sind dies der Ökonom und Ex-Wirtschaftsweise Peter Bofinger, Tabea Bucher-Koenen vom ZEW, der Ökonom und frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Volkswirtin Camille Logeay von der HTW Berlin.
Hinzu kommen Monika Queisser, die bei der OECD die Abteilung für Sozialpolitik leitet, Jörg Rocholl, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium, die Volkswirtin Silke Übelmesser von der Uni Jena sowie der Wirtschaftsweise Martin Werding.
Wie soll die Rentenkommission vorgehen?
De Kommission soll ihre Beschlüsse im Konsens fassen, bei Meinungsverschiedenheiten ist ein Mehrheitsbeschluss möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt laut Kabinettsbeschluss als Sachverständige ohne Stimmrecht an allen Sitzungen der Rentenkommission teil.
Ihre Vorschläge legt die Kommission dann der Bundesregierung vor, die entsprechende Gesetze ausarbeitet und diese ins Parlament einbringt. Eine im Arbeitsministerium angesiedelte Geschäftsstelle soll sie organisatorisch unterstützen.
Welche Befugnisse hat die Rentenkommission?
Nach den Worten von Kanzler und CDU-Chef Merz wird die Regierung auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission bereits im kommenden Jahr eine umfassende Reform des Rentensystems angehen. Verbindliche Entscheidungen kann das Gremium nicht treffen.
Welche Kritik gibt es an dem Gremium?
Sozial- und Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass deren Expertise nicht berücksichtigt werde und sie nicht mit am Tisch sitzen. Auch die oppositionellen Grünen bemängelten die Zusammensetzung der Kommission und boten ihre Mitarbeit an.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte, dass die Kommission „ohne klares Ziel und ohne verbindlichen Auftrag ausgestattet“ worden sei. Damit sei die Rentenreform gefährdet. Nur unverbindliche Prüfaufträge zu erteilen, reiche nicht. Weitere Belastungen für Beitrags- und Steuerzahler müssten verhindert werden.










