Zweiter Anlauf
Wahl der neuen Verfassungsrichter soll am 25. September stattfinden
Stand: 22:41 UhrLesedauer: 2 Minuten
Im Juli scheiterte die Koalition bei dem Versuch, zwei neue Richterinnen und einen Richter für Karlsruhe zu bestimmen. Mit einer neuen SPD-Kandidatin soll es laut einem Bericht Ende des Monats einen neuen Anlauf geben.
Der Zeitplan für die Wahl der neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht steht. Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ soll der Bundestag am 25. September über die drei neuen Richter abstimmen.
Voraussetzung ist, dass der Wahlausschuss des Parlaments drei Tage vorher am 22. September die von der SPD neu nominierte Kandidatin Sigrid Emmenegger billigt. Das geht aus einem Schreiben des ersten parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an deren Mitglieder hervor, das der Zeitung vorliegt. Eine Sprecherin der Fraktion bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die in dem Schreiben genannten Daten.
Am Mittwoch hatten die Fraktionsspitzen von SPD und Union bekanntgegeben, dass Emmenegger die neue Kandidatin der Sozialdemokraten ist. Sie ist seit 2021 Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Emmenegger nimmt den Platz von Frauke Brosius-Gersdorf ein, die sich aus der Besetzungsfrage um das Verfassungsgericht zurückgezogen hatte, nachdem ihr Teile der Unionsfraktion die Unterstützung verwehrt hatten.
Gescheiterter erster Anlauf als Belastung für die Koalition
Der Wahlausschuss des Bundestags hatte sich trotz bereits vorhandener Widerstände in der Union im Juli für Brosius-Gersdorf ausgesprochen, außerdem für die zweite SPD-Kandidatin, Professorin Ann-Katrin Kaufhold, und für den von der Union vorgeschlagenen Richter Günter Spinner. Doch drei Tage später wurden die Abstimmungen im Plenum über die drei Vorschläge kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen.
In der Unionsfraktion hatte sich massiver Widerstand gegen Brosius-Gersdorf aufgebaut, nachdem sie unter anderem wegen Positionen zum Abtreibungsrecht in sozialen Medien angegriffen worden war. Das Regierungsbündnis von Kanzler Friedrich Merz (CDU) schien keine drei Monate nach seinem Start schon in jenem Streitmodus angekommen, den man von den Ampel-Vorgängern kannte.
Emmenegger muss vom Wahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden. Auch bei der Abstimmung im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Das heißt, die Koalition ist auf Stimmen aus der Opposition – vor allem von Grünen und Linken – angewiesen. Die hatten sich erneut verärgert über mangelnde Einbindung in das Verfahren gezeigt. Eine weitere offene Frage ist, ob der von der CDU/CSU aufgestellte Arbeitsrichter Spinner womöglich nur mit Stimmen der AfD ins Amt kommt.
dpa/saha