Vorwurf eines Abgeordneten Gezielte Kontokündigungen für AfD-Mitglieder?
Stand: 24.11.2025 14:53 Uhr
Der AfD-Politiker Gottschalk erhebt Vorwürfe gegen verschiedene Banken in Deutschland. Sie hätten Parteikollegen wegen ihrer AfD-Zugehörigkeit das Bankkonto gekündigt. Was ist an den Vorwürfen dran?
Es ist schon abends nach acht, als der AfD-Finanzpolitiker Kay Gottschalk am 13. November im Bundestag ans Rednerpult tritt. Viele Abgeordnete sind nicht mehr im Plenum, auch von seiner eigenen Fraktion nicht. Aber Gottschalk ist scharfkantig unterwegs. Es geht um seinen Antrag zu „politisch motivierten Kontenkündigungen“.
Gottschalk kassiert von Sitzungspräsidentin Andrea Lindholz, CSU, gleich zwei Ordnungsrufe – einen dafür, dass er über das „opportunistische Verhalten“ mancher Banken sagt, dass die Nazis das nicht hätten besser machen können. Einen anderen dafür, dass er „Pfui“ sagt.
Gottschalk hat über Monate hinweg Hinweise von AfD-Mitgliedern aus ganz Deutschland gesammelt, denen seiner Auffassung nach aus politischen Gründen – sprich, weil sie AfD-Mitglieder sind – das Bankkonto gekündigt worden ist. Die Fälle mit Namen, Bank und Kündigungsdatum hat er in eine Excel-Tabelle eintragen lassen.
Betroffen seien neben Einzelpersonen auch regierungskritische Journalisten, Medienhäuser und Oppositionsparteien, steht in seinem Antrag. Ohne Konto könne man heute fast nichts mehr machen. Was ist an den Vorwürfen dran? Das ARD-Hauptstadtstudio hat stichprobenartig bei drei der aufgeführten Banken, die AfD-Mitgliedern das Konto gekündigt haben sollen, nachgefragt.
Berliner Volksbank und AfD mit Vorgeschichte
Eine ist die Berliner Volksbank. Sie hat eine gewisse gemeinsame Geschichte mit der AfD. Vor anderthalb Jahren kündigte sie ein Spendenkonto der Partei. Das ging damals auf eine Online-Petition der „Omas gegen Rechts“ zurück. In Gottschalks Liste sind nun gleich neun AfD-Mitglieder aufgeführt, denen Konten bei dieser Bank gekündigt worden sein sollen.
Was sagt die Berliner Volksbank dazu? Nicht viel. Man muss bei dem Antwortschreiben zwischen den Zeilen lesen. Die Frage selbst beantwortet die Bank nicht und bezieht sich auf das Bankgeheimnis, nach dem Banken zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen verpflichtet sind. Weder äußere man sich zu vermuteten noch zu tatsächlichen Kundenverbindungen, so die Berliner Volksbank. Andere Medienberichte kommentiere man auch nicht.
Eines macht die Bank allerdings schon: Sie verweist „ausdrücklich“ auf ihre Grundsätze. Man stehe hinter der demokratischen Ordnung und Verfassung, spreche sich jederzeit für Vielfalt, Toleranz und Meinungsfreiheit aus – und gegen jede Form der Diskriminierung. Man verurteile Hass und Hetze und trete für den demokratischen Diskurs ein. Das liest sich wie eine Positionierung zur AfD.
„Kann zu Trennungen kommen“
Eine Sprecherin der Commerzbank antwortet auf die Anfrage, ob die in der Excel-Tabelle festgehaltenen Kündigungen – eine in Niedersachsen, eine in Sachsen-Anhalt – in einer AfD-Mitgliedschaft begründet liege, mit einem allgemeinen Hinweis: Die Commerzbank stehe für eine „Kultur der Weltoffenheit, der Toleranz und des Respekts“. Man trete entschieden gegen jede Form der Diskriminierung von Menschen ein.
Und genau das erwarte man auch von seinen Kundinnen und Kunden, so die Commerzbank. Vor diesem Hintergrund könne es zu Trennungen von einzelnen Geschäftsbeziehungen kommen.
Übersetzt bedeutet das offenbar: Wenn die Commerzbank den Eindruck hat, dass sich ein Kunde gegen Toleranz und Respekt einsetzt und diskriminierend auftritt, könnte sie Konten schon kündigen. Die Sprecherin ergänzt: Man möge Verständnis dafür haben, dass sie tatsächliche und potenzielle Kundenbeziehungen grundsätzlich nicht kommentiert.
„Behalten uns vor, bei Konten zu prüfen“
Ein drittes Beispiel ist die Volksbank Düsseldorf-Neuss. Vier Personen sind in Gottschalks Excel-Tabelle aufgeführt, denen sie gekündigt haben soll. Auch diese Bank schreibt, dass man sich mit Blick auf das Bankgeheimnis nicht zu einzelnen möglichen Geschäftsbeziehungen äußere. Grundsätzlich gelte aber: Man kündige keine Privatkonten wegen politischer Ansichten, die man im Übrigen gar nicht kenne.
Aber auch die Volksbank Düsseldorf-Neuss weist auf eines hin: „Selbstverständlich behalten wir uns vor, bei Geschäfts- oder Parteikonten zu prüfen, ob eine Geschäftsverbindung mit unserer Geschäfts- und Risikostrategie sowie unserer internen Compliance-Vorgaben vereinbar ist.“
Rechtlich auf der sicheren Seite
Rechtlich befinden sich die Banken dabei auf der sicheren Seite. Die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde BaFin schreibt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben könnten Banken grundsätzlich frei entscheiden, mit wem sie Geschäftsbeziehungen unterhielten. Die Frage von Kontokündigungen sei eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Banken und ihren Kundinnen und Kunden.
Gottschalk wirft auch Sparkassen vor, „regierungskritischen Personen, Unternehmen und Vereinen den Zugang zu Zahlungs- und Geschäftskonten ohne sachliche Begründung (…) verweigert oder beendet zu haben“. Dabei seien sie als Anstalten des öffentlichen Rechts zur flächendeckenden Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen verpflichtet. In der Excel-Liste ist allerdings die Sparkasse mit keinem einzigen Fall aufgeführt.
Anweisung für die BaFin?
Gottschalk fordert in seinem Antrag, der Bundestag solle unter anderem die BaFin anweisen, in ihren Leitlinien klarzustellen, dass Zahlungs- und Finanzdienstleistungen nicht aufgrund von politischen Meinungen oder Parteizugehörigkeit verweigert oder eingeschränkt werden dürfen. Banken sollten dieses Wahlrecht nicht haben, findet Gottschalk. Man rede hier über existentielle Dinge. Sonst dürfe demnächst auch ein Wasserwerk sagen: „Deine politische Meinung gefällt mir nicht, verdurste doch.“
Keine der angefragten Banken hat die Kontenkündigungen explizit bestätigt, aber nach den Antworten könnten die Darstellungen von Gottschalk stimmen. Trotz laufender Beobachtungen durch den Verfassungsschutz in mehreren Bundesländern, auch trotz der Einstufung mancher AfD-Landesverbände als „gesichert rechtsextremistisch“ – so wie in Brandenburg, Thüringen oder Sachsen-Anhalt: Verboten ist die AfD nicht. Als zugelassene Partei ist sie verfassungsrechtlich geschützt.










