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„Das gehört beendet: SPD-Generalsekretär will Freibeträge bei Erbschaftssteuer anpassen

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16. September 2025
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„Das gehört beendet: SPD-Generalsekretär will Freibeträge bei Erbschaftssteuer anpassen

„Das gehört beendet SPD-Generalsekretär will Freibeträge bei Erbschaftssteuer anpassen

16.09.2025, 07:28 Uhr

Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben.

Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Mit den Freibeträgen bei Erb- und Schenkungsteuer lassen sich mitunter große Vermögen über Generationen hinweg weiterreichen. Aus Sicht der SPD ist dieses Verfahren „unfair“. Der Generalsekretär der Sozialdemokraten plädiert für eine deutliche Systemumstellung.

Der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat einen deutlichen Systemwechsel bei der Erbschaftssteuer vorgeschlagen. „Ich bin für einen Lebensfreibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es würde dann eine bestimmte Summe X geben, die ein Mensch in seinem Leben erben oder geschenkt bekommen kann ohne Steuern zu zahlen. Alles darüber hinaus wird konsequent besteuert“, sagte Klüssendorf dem „Tagesspiegel“.

Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben. Superreiche würden damit systematisch beginnen, wenn ihre Kinder noch sehr klein seien, so kämen im Laufe eines Lebens riesige Summen zusammen, die steuerfrei übertragen würden. „Das ist unfair und gehört beendet“, sagte Klüssendorf.

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Auch sei aus der Zeit gefallen, dass sich Freibeträge allein an der verwandtschaftlichen Blutlinie bemessen würden. „Warum überlassen wir es den Menschen nicht selbst festzulegen, wer ihnen am nächsten steht?“

Zur Frage nach der Größenordnung des von ihm vorgeschlagenen Lebensfreibetrags sagte Klüssendorf, mittlere und kleine Erbschaften müssten geschützt bleiben. „Aber wir müssen endlich an die Multimillionen- und Milliardenerbschaften ran. Über die Hälfte der Menschen in Deutschland erbt gar nicht, leistungsgerecht ist das nicht.“ Unterm Strich solle eine Reform der Erbschaftssteuer einen zweistelligen Milliardenbetrag erbringen.

Klüssendorf schlug außerdem Änderungen für Erben großer Mietshäuser vor. Seine Idee ist, die Erbschaftssteuer an die Mieten zu koppeln. „Wer sich als Erbe verpflichtet, zum Beispiel nur die ortsübliche Miete zu nehmen oder eine bestimmte Steigerungsrate bei den Mieten nicht zu überschreiten, könnte Nachlässe bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bekommen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.

Quelle: ntv.de, lme

  • Erbschaftssteuer
  • Erbschaften
  • SPD
  • Steuerreform

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Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben.

Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben.

(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Mit den Freibeträgen bei Erb- und Schenkungsteuer lassen sich mitunter große Vermögen über Generationen hinweg weiterreichen. Aus Sicht der SPD ist dieses Verfahren „unfair“. Der Generalsekretär der Sozialdemokraten plädiert für eine deutliche Systemumstellung.

Der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat einen deutlichen Systemwechsel bei der Erbschaftssteuer vorgeschlagen. „Ich bin für einen Lebensfreibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es würde dann eine bestimmte Summe X geben, die ein Mensch in seinem Leben erben oder geschenkt bekommen kann ohne Steuern zu zahlen. Alles darüber hinaus wird konsequent besteuert“, sagte Klüssendorf dem „Tagesspiegel“.

Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben. Superreiche würden damit systematisch beginnen, wenn ihre Kinder noch sehr klein seien, so kämen im Laufe eines Lebens riesige Summen zusammen, die steuerfrei übertragen würden. „Das ist unfair und gehört beendet“, sagte Klüssendorf.

2e5e3e559d4ae0683c2e005cf2d0b48d.jpg

Auch sei aus der Zeit gefallen, dass sich Freibeträge allein an der verwandtschaftlichen Blutlinie bemessen würden. „Warum überlassen wir es den Menschen nicht selbst festzulegen, wer ihnen am nächsten steht?“

Zur Frage nach der Größenordnung des von ihm vorgeschlagenen Lebensfreibetrags sagte Klüssendorf, mittlere und kleine Erbschaften müssten geschützt bleiben. „Aber wir müssen endlich an die Multimillionen- und Milliardenerbschaften ran. Über die Hälfte der Menschen in Deutschland erbt gar nicht, leistungsgerecht ist das nicht.“ Unterm Strich solle eine Reform der Erbschaftssteuer einen zweistelligen Milliardenbetrag erbringen.

Klüssendorf schlug außerdem Änderungen für Erben großer Mietshäuser vor. Seine Idee ist, die Erbschaftssteuer an die Mieten zu koppeln. „Wer sich als Erbe verpflichtet, zum Beispiel nur die ortsübliche Miete zu nehmen oder eine bestimmte Steigerungsrate bei den Mieten nicht zu überschreiten, könnte Nachlässe bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bekommen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.

Quelle: ntv.de, lme

  • Erbschaftssteuer
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