Maximal 3,5 Prozent pro Jahr Hubig will Anstieg von Indexmieten deckeln
Stand: 20.12.2025 09:18 Uhr
Mit Änderungen im Mietrecht will Justizministerin Hubig die Position von Mieterinnen und Mietern stärken. Neben einer Grenze für Indexmieten will sie Kurzzeitmieten und möblierte Wohnungen stärker regulieren.
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Gesetzesinitiative zum Mietrecht, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. „Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe ich vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben“, sagte die SPD-Politikerin den Partner-Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.
Als Begründung nannte Hubig den Preisanstieg seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine. Damals seien die Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, rasant gestiegen. „Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen“, sagte die Ministerin. Ihr Ziel sei es, ihr Mietenpaket spätestens Anfang 2027 in Kraft treten zu lassen. Es solle dann für Indexmietverträge gelten, „egal ob neu oder alt“.
Transparenz bei möblierten Wohnungen
Auch bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen sieht Hubig Änderungsbedarf. „Im Mietvertrag muss klar ausgewiesen sein, wie hoch die Grundmiete und wie hoch der Zuschlag für die Möblierung ist. Das macht es transparent“, erklärte Hubig. So könnten Mieter einfacher erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten werde.
Zur Berechnung des Zuschlags wolle sie „klare und praktikable Regelungen“ schaffen. Für vollmöblierte Wohnungen sollen Vermieter eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. Konkretere Regeln für den Möblierungszuschlag hatte Hubig schon im Juni angekündigt.
Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, möchte Hubig strenger regulieren. Sie sollen auf maximal sechs Monate begrenzt werden. „Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse“, sagte die Justizministerin.









