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Lademöglichkeiten für E-Autos in Mehrfamilienhäusern entscheidend

Suedpole. by Suedpole.
18:33:29 28. November 2025
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Lademöglichkeiten für E-Autos in Mehrfamilienhäusern entscheidend

Schnellladestation für E-Autos.

Stand: 28.11.2025 19:24 Uhr

70 Prozent der Wohnungen in Deutschland befinden sich in Mehrparteienhäusern. Deshalb sind Lademöglichkeiten dort der Schlüssel für eine Wende hin zur E-Mobilität, so eine aktuelle Studie.

Thomas Denzel

Ein Einfamilienhaus und in der Garage oder dem Car-Port ein E-Auto, das an einer Wallbox lädt – dieses Bild haben viele vor Augen, wenn es um E-Mobilität geht. Doch die meisten Menschen in Deutschland wohnen in Mehrparteienhäusern. Susanne Dörrwand aus Magdeburg zum Beispiel. In ihrem Fall hing alles davon ab, ob der Vermieter eine Lösung in der Nähe anbietet.

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„Dass es hier tatsächlich eigene Infrastruktur zum Laden gibt, fand ich ganz toll und hat mir als Mieterin erstmal die Möglichkeit eröffnet, über ein E-Auto nachzudenken“, sagt sie. Hätte es die Ladestation um die Ecke nicht gegeben, hätte sie sich kein E-Auto gekauft.  

Wie weit darf die Ladesäule entfernt sein?

Die Ladestation hat drei Anschlusspunkte und befindet sich zwischen den Wohnblöcken. Betreiber ist Dörrwands Vermieter, die Wohnungsgenossenschaft „Die Stadtfelder“. Mieter mit E-Auto können Zugang beantragen. Für Dörrwand sind es 150 Meter zu Fuß von ihrer Wohnung bis zu den Ladesäulen. Den meisten Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrparteienhäusern wäre das allerdings schon zu weit, so das Ergebnis der Studie des Fraunhofer ISI, die das Bundesforschungsministerium in Auftrag gegeben hatte. 

Das Institut hat 1.472 Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnblöcken befragt. 50 Prozent von ihnen würden eine Entfernung von bis zu 100 Metern akzeptieren. 30 Prozent finden auch bis zu 500 Meter in Ordnung. Und nur 20 Prozent würden bis zu 1.000 Meter gehen. Die Verfasser der Studie empfehlen, diese Wünsche ernst zu nehmen. Schließlich befänden sich 70 Prozent der Wohnungen in Deutschland in Mehrparteienhäusern. 

„Das heißt, wenn wir diese potenziellen Nutzerinnen und Nutzer beim Hochlauf der Elektromobilität mitnehmen möchten, dann brauchen die auch Möglichkeiten, laden zu können“, mahnt Studienleiterin Annegret Stephan. Bundesweit hätten bisher noch nicht genug Menschen mit E-Auto, die in solchen Häusern leben, Lademöglichkeiten in der Nähe. In der Umfrage gaben das nur 51 Prozent der Befragten an.  

Wirtschaftlichkeit oft nicht gegeben

In Magdeburg kommt der Strom für die E-Autos von Solarzellen auf den Dächern. Allerdings läuft die Ladestation hier bisher nicht wirtschaftlich, sagt Julia Brandt, die bei der Wohnungsgenossenschaft für die Ladestationen zuständig ist und für die SPD für den Landtag kandidiert. „Für die Wirtschaftlichkeit brauchen wir ungefähr drei Ladende pro Ladesäule“, erklärt sie. „Wir sind aber guter Dinge, dass wir das in den nächsten Jahren erreichen.“ Die Ladestation sei ein Angebot, das sich erst noch unter den Mieterinnen und Mietern herumsprechen müsse. 

Dass die Wirtschaftlichkeit oft nicht gegeben sei, ist eine der Hauptsorgen der Wohnungs-Unternehmen, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Dazu komme, dass manche der Unternehmen die politische Haltung zur E-Mobilität und damit die künftige Nachfrage nach Ladesäulen für zu unsicher halten. 

Das Fraunhofer ISI hat vier kommunale Wohnungsunternehmen und drei Wohnungsgenossenschaften befragt, die insgesamt zwischen 3.000 und 80.000 Wohnungen betreuen. Annegret Stephan hält eine verlässliche finanzielle Förderung von Lademöglichkeiten für sinnvoll. „Es würde helfen, die Unsicherheiten abzubauen und die Wende zur E-Mobilität zu beschleunigen“, ist sie überzeugt. 

Rechtliche Lage noch zu komplex

Neben Gemeinschaftseinrichtungen im Freien wie in Magdeburg sind auch andere Ladelösungen denkbar. Wenn es beispielsweise eine Tiefgarage mit fest verteilten Stellplätzen gibt, können auch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst einen Ladeanschluss installieren. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter haben einen Anspruch, dass ihnen entsprechende Umbauten erlaubt werden. Die Kosten dafür müssen Mieterinnen oder Mieter aber selbst tragen – gegebenenfalls später auch die für einen Rückbau. 

Als positiv bewertet die Fraunhofer-Studie, dass ab 2026 in allen Bundesländern keine Baugenehmigung mehr nötig sein wird, wenn man einen Ladepunkt errichten will. Die rechtliche Situation bei der Ladeinfrastruktur sei aber insgesamt noch zu komplex, sagt Stephan. Die Politik müsse sie noch weiter vereinfachen. Beispielsweise sei es bei geltender Rechtslage möglich, dass es für Wohnungsunternehmen Steuernachteile bringt, wenn sie Ladestationen für ihre Mieter betreiben.  

Förderprogramm für Ladepunkte

Ein Förderprogramm für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern hat die Bundesregierung inzwischen in Aussicht gestellt. Das Verkehrsministerium will Anfang 2026 Details bekanntgeben. Voraussetzung sei allerdings „eine ausreichende Mittelausstattung im Haushalt 2026“.

Ein bundesweites Förderprogramm hält auch Susanne Dörrwand für eine gute Idee. Nicht nur, weil gerade in den Wohnblöcken noch so viel Potential für die E-Mobilität schlummere. Sondern auch, weil dort viele Menschen lebten, die nicht so viel im Geldbeutel haben. 

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