Abstimmung im Nationalrat Kopftuchverbot an Österreichs Schulen?
Stand: 11.12.2025 08:02 Uhr
Österreichs Nationalrat stimmt heute über ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren ab. Es sieht so aus, als würde das Gesetz durchkommen. Ein erster Versuch war 2020 vor Gericht gescheitert.
Das Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren hat die kleine Abstimmung schon bestanden. Im Bildungsausschuss des österreichischen Parlaments stimmten die Regierungsparteien dafür – also die konservative ÖVP, die Sozialdemokraten und die liberalen NEOS.
Auch die rechtsnationale FPÖ stimmte dafür, nur die Grünen dagegen, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Es sieht also so aus, als ob das Gesetz für das Kopftuchverbot auch heute bei der großen Abstimmung im Parlamentsplenum durchkommen wird.
Viel Druck auf junge Mädchen
Christian Klar, der Direktor der Franz Jonas Europaschule in Wien, findet das richtig. „Es gibt immer mehr Mädchen, die ab unserer ersten Klasse, der fünften Schulstufe, begonnen haben, das Kopftuch zu tragen. Manche haben schon in der Volksschule begonnen.“
Besonders schlimm sei der Druck, unter dem junge muslimische Mädchen stehen würden. Vor allem Brüder und männliche Mitschüler würden den Mädchen vorschreiben, wie sie sich in der Schule zu geben und zu kleiden hätten. Das Kopftuch sei ein Symbol für eine Frühsexualisierung – „für eine frühe Trennung in: Du bist ein Bub und darfst dich frei bewegen und du bist ein Mädchen und darfst dich nicht bewegen und man darf dich auch nicht sehen.“
Aber nicht nur das: Das Kopftuch sei auch eine Trennung in die ordentlichen islamischen Mädchen, die ein Kopftuch tragen, und „in die Schlampen, die Ungläubigen, die kein Kopftuch tragen“. Mit solchen Aussagen würden die Mädchen an Wiener Schulen zum Teil konfrontiert.
2020 gab es ersten Verbotsversuch
Im Jahr 2020 gab es bereits einen ersten Versuch eines Kopftuchverbots – von der damaligen ÖVP-FPÖ, Mitte-Rechts-Regierung. Doch dieser Versuch scheiterte vor dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof, weil das damalige Gesetz gegen die Gleichbehandlung und die Religionsfreiheit verstoßen habe. Das Verbot hätte eine bestimmte religiöse Überzeugung, die muslimische, herausgegriffen, so das Gericht. Die damalige Regierung habe ihren Gesetzestext nicht gut genug begründet.
Das sei jetzt anders, die verfassungsrechtlichen Bedenken seien berücksichtigt worden, so der aktuelle österreichische Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den liberalen NEOS. „Wir sind hier natürlich in einer Grundabwägung von Grundrechten“, so Wiederkehr.
Auf der einen Seite gebe es das Grundrecht auf Religionsfreiheit. „Dementsprechend haben wir einen Weg gewählt, dass wir das Gesetz bis zum Alter von 14 Jahren verankern, denn ab 14 gibt es die Religionsmündigkeit, wo die Mädchen selbst entscheiden dürfen, welche religiösen Symbole und Zeichen sie zur Schau tragen“, betont Wiederkehr. Das Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren habe zum Ziel, Kinderrechte zu stärken sowie das Recht auf freie Entwicklung ohne Fremdzuschreibung und Zwang.
Zerrieben zwischen Erwartungen und Politik
Fatma Akay-Türker ist die Vorsitzende der Muslimischen Frauengesellschaft in Österreich. Sie hat selbst das Kopftuch abgelegt und ist dagegen, dass man Mädchen und Frauen zwingt, das Kopftuch zu tragen. Doch ein Verbot hält sie für schwierig für die Mädchen selbst. „Sie können sowieso nicht selbst entscheiden. Sie übernehmen das von der Familie, von der Community. Wenn wir jetzt ein Verbot einleiten, sind nur die Mädchen betroffen.“ Und die würden ohnehin zwischen Politik und Community zerrieben.
Die Schulen wollen das Kopftuchverbot streng durchsetzen gegenüber den Eltern. Bei einem Verstoß soll es zunächst ein Gespräch geben. Wenn Eltern ihre Mädchen dennoch weiter mit Kopftuch in die Schule schicken, dann kann es auch Geldstrafen geben, zwischen 150 und 800 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen.









