
eilmeldung
Polnisches Gerichtsurteil Nord-Stream-Verdächtiger darf nicht ausgeliefert werden
Stand: 17.10.2025 14:23 Uhr
Drei Jahre sind die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee her. Ein Gericht in Warschau entschied nun, dass einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden darf.
Einer der mutmaßlichen Beteiligten an der Sabotage von Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor drei Jahren darf nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Warschau. Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Der Bundesanwaltschaft zufolge ist der Verdächtige ausgebildeter Taucher. Er sei Teil der Gruppe, die Sprengsätze an den Pipelines platzierte, und habe sich an den Tauchgängen beteiligt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.
Anschläge auf Pipelines 2022
Bei dem Anschlag im Herbst 2022 waren die beiden Nord-Stream-Pipelines durch Sprengungen so schwer beschädigt worden, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Die Leitungen der Pipelines waren damals nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt – mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Weitere Informationen in Kürze.

eilmeldung
Polnisches Gerichtsurteil Nord-Stream-Verdächtiger darf nicht ausgeliefert werden
Stand: 17.10.2025 14:23 Uhr
Drei Jahre sind die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee her. Ein Gericht in Warschau entschied nun, dass einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden darf.
Einer der mutmaßlichen Beteiligten an der Sabotage von Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee vor drei Jahren darf nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden. Das entschied ein Gericht in Warschau. Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Der Bundesanwaltschaft zufolge ist der Verdächtige ausgebildeter Taucher. Er sei Teil der Gruppe, die Sprengsätze an den Pipelines platzierte, und habe sich an den Tauchgängen beteiligt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.
Anschläge auf Pipelines 2022
Bei dem Anschlag im Herbst 2022 waren die beiden Nord-Stream-Pipelines durch Sprengungen so schwer beschädigt worden, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Die Leitungen der Pipelines waren damals nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt – mutmaßlich als Reaktion auf die westlichen Sanktionen angesichts des russischen Einmarschs in die Ukraine. Nord Stream 2 ging nie in Betrieb.
Weitere Informationen in Kürze.