Stand: 29.11.2025 10:25 Uhr
Ein Schiedsgericht soll künftig über die Rückgabe von Nazi-Raubkunst entscheiden. Die Politik feiert das als großen Fortschritt. Viele Kunsthistoriker und Anwälte der Erben jüdischer Opfer haben jedoch große Zweifel.
Das berühmte Picasso-Gemälde „Madame Soler“ befindet sich in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Ist es NS-Raubkunst oder nicht? Seit 16 Jahren tobt darum ein Kampf zwischen den Erben des einstigen jüdischen Besitzers, des Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, und dem Freistaat Bayern. Der hat sich 16 Jahre lang geweigert, den Fall vor der Beratenden Kommission für NS-Raubkunst verhandeln lassen. Diese kann nur aktiv werden, wenn beide Seiten, Museen und Erben, ihrer Anrufung zustimmen. Das Picasso-Bild machte international Schlagzeilen – keine positiven. Jetzt auf einmal die Kehrtwende: Bayern ist bereit, mit „Madame Soler“ vor ein Schiedsgericht zu gehen. Warum?
Nach langen Verhandlungen und einem Regierungswechsel soll ab dem 1. Dezember ein neues Schiedsgericht über die Fälle entscheiden. Eine Neuerung, die noch auf die Ampel-Regierung zurückgeht. Die Beratende Kommission für NS-Raubkunst stellt am 30. November ihre Arbeit ein. In 22 Jahren konnte sie nur 26 Fälle abschließend bewerten.
Nunmehr können die Erben das neue Schiedsgericht auch einseitig anrufen. Bund und Länder haben für die ihnen unterstellten Museen pauschal erklärt, sich diesem Schiedsgericht zu stellen. Das gilt für Bayern und beispielsweise auch die Hamburger Kunsthalle oder die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die lange Zeit ähnlich ablehnend reagierten. Anders allerdings die 11.000 Kommunen in Deutschland: Von ihnen haben bislang nicht mal 50 schriftlich erklärt, dass sie mitmachen werden.
NS-Verfolgung muss nachgewiesen werden
Im „Kleingedruckten“ zur neuen Schiedsgerichtsbarkeit stecken zudem weitere Probleme: Beim Verkauf eines Gemäldes außerhalb des damaligen deutschen Reichsgebietes ist heute die Frage neu zu klären, ob wirklich ein „verfolgungsbedingter Entzug“ vorliegt.
Eine Frage, die eigentlich seit 1945 geklärt ist: Die Alliierten haben damals den Grundsatz formuliert, dass alle jüdischen Menschen zwischen 1933 und 1945 als verfolgt gelten – auch, wenn ihnen die Flucht ins Ausland gelang. „Verfolgungsvermutung“ heißt das im Juristendeutsch. Die neue Schiedsgerichtsordnung ist weniger eindeutig: Die Verfolgung muss im Einzelfall nachgewiesen werden. So verstehen jedenfalls namhafte Restitutionsanwälte wie Olaf Ossmann die neue Regelung.
Das Problem aus der Sicht von Ossmann: Die Beweislast wandere zum Verfolgten zurück. Der müsse jetzt nachweisen, „dass es einen direkten Zusammenhang zwischen seiner Verfolgung und einem Zwangsverkauf gibt“, so der Anwalt gegenüber dem rbb. Aus Sicht des Historikers und Kunstfahnders Willi Korte entsteht damit der Eindruck, „dass das Verfahren den Anspruchstellern erschwert werden soll. Zugunsten von wem? Zugunsten der Museen“.
Möglicherweise ist das eine Antwort auf die Frage, weshalb Bayern plötzlich bereit ist, über den Fall von Picassos „Madame Soler“ weiter zu verhandeln. Die neue Regelung nämlich ist wie geschaffen für diesen Fall. Das Bild wurde ins Ausland verbracht und dort verkauft. Die Erben des jüdischen Bankiers Mendelssohn-Bartholdy müssen also ab sofort beweisen, dass ihr Vorfahre das Bild verkaufen ließ, weil er vom Naziregime verfolgt war.
Erben der Opfer müssen vor Gericht erscheinen
Hinzu kommt eine weitere Regelung, die massiv kritisiert wird: Ein Kunstwerk kann nur zurückgegeben oder entschädigt werden, wenn alle Erben bekannt sind und vor Gericht erscheinen. Klingt erstmal unverdächtig, ist aber lebensfremd. Oft gab es damals Eigentümergemeinschaften: Bilder oder ganze Kunstsammlungen befanden sich in den Händen von mehreren jüdischen Besitzern. Manche wurden ermordet. Anderen gelang die Flucht, und sie sind später im Ausland verstorben. Oft bleibt ihre Identität unklar, die Erben können nicht ermittelt werden.
Diese Regelung scheint wie geschaffen für ein anderes wertvolles Exponat, den Welfenschatz in Berlin, eine einzigartige mittelalterliche Reliquiensammlung. Ausgestellt wird sie in den Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Auch hier besteht der Verdacht, dass es sich um Raubkunst handelt. Von den einstigen vier Besitzern sind jedoch nur zwei bekannt.
Rechtsanwältin Anja Anders, die Angehörige von einem der beiden Erben vertritt, sieht deren Chancen vor Gericht massiv verschlechtert: „Das wird dazu führen, dass der eine oder andere Teilerbe sagt: ‚Wir können gar nicht zum Schiedsgericht gehen, weil uns ein anderer Erbe fehlt'“, sagte sie dem rbb. „Damit hält man die Berechtigten davon ab, die Ansprüche geltend zu machen.“
Der Welfenschatz gehört zu den wertvollsten Zeugnissen mittelalterlicher Kunst.
Zuversicht bei der Jewish Claims Conference
Als einer der politischen Architekten des neuen Schiedsgerichts gilt der bayerische Staatsminister für Kunst, Markus Blume. Sogar er gibt im Interview mit dem rbb zu, dass das Schiedsgericht eher ein Zwischenschritt ist – und keine Lösung: „Ich wünsche mir, dass wir am Ende ein Restitutionsgesetz haben“.
Auch Rüdiger Mahlo, Europa-Repräsentant der Jewish Claims Conference, hat am Regelwerk des neuen Schiedsgerichts mitgearbeitet. Der Kritik, dass die Verfolgung von jüdischen Menschen während der NS-Zeit in Einzelfällen vorm Schiedsgericht neu bewiesen werden muss, setzt er sein Vertrauen ins Verfahren entgegen: „Uns war wichtig, dass die Richter sich das im Einzelnen anschauen und dann entscheiden können. Das gibt der Bewertungsrahmen her.“
Warum nicht gleich ein Restitutionsgesetz?
Rüdiger Mahlo hofft allerdings, dass Schiedsgerichte nicht der letzte Verfahrensschritt zur Rückgabe von NS-Raubkunst sind: „Es gibt viele Gründe dafür, dass wir ein Restitutionsgesetz brauchen. Denn ganz viele Probleme können Sie mit der Schiedsgerichtsbarkeit nicht lösen.“
Fast zwei Jahre haben Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und jüdische Organisationen gebraucht, um das neue Schiedsgericht auf den Weg zu bringen. Nicht einbezogen waren dabei juristische Fachleute, die sich seit Jahren mit der Rückgabe von Nazi-Raubkunst beschäftigen, die Verkaufsgeschichte der Bilder und vor allem die Schicksale der einstigen Besitzer sehr gut kennen. Der Wunsch nach einem Restitutionsgesetz, kaum dass das Schiedsgericht geschaffen wurde, löst daher eine Frage aus: Warum man ein solches Gesetz nicht gleich auf den Weg gebracht hat.








