Der rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte frühere Fernsehkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst weiter in Freiheit. Es werde weiter geprüft, ob und gegebenenfalls wie die notwendige medizinische Behandlung des 76-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt fortgesetzt werden könne, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Montag auf Anfrage.
Die Frist für die Prüfung lief ursprünglich bis zu diesem Montag. Da diese weiterhin noch nicht abgeschlossen ist, muss Schuhbeck auch vorerst nicht ins Gefängnis zurück. Seinen Verteidigern zufolge leidet der ehemalige Sternekoch an einer unheilbaren Krebserkrankung. Er war deshalb bereits vor seinem im Juli beendeten zweiten Prozess aus dem Gefängnis beurlaubt worden. Schuhbeck wurde wegen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung verurteilt, in einem ersten Prozess war er wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die vier Jahre und drei Monate Haft sind die Gesamtstrafe für beide Tatkomplexe.
Schuhbeck hatte für seine verzweigte Unternehmenskette staatliche Coronahilfen kassiert, obwohl die Unternehmen bereits pleite waren. Der ehemalige Sternekoch, Koch des FC Bayern München und zahlreicher Promievents sitzt nach Angaben seines Insolvenzverwalters auf 27 Millionen Euro Schulden.