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So steht es um die Aufnahmeprogramme für Afghanen

Suedpole. by Suedpole.
10:32:26 19. Dezember 2025
in Politik
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So steht es um die Aufnahmeprogramme für Afghanen

Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen stehen im Flughafen Hannover.

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Einreise nach Deutschland So steht es um die Aufnahmeprogramme für Afghanen

Stand: 18.12.2025 19:29 Uhr

Der Umgang mit Afghaninnen und Afghanen, die in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland warten, sorgt spätestens seit dem Bundestagswahlkampf für Diskussionen. Wie ist der Stand bei den Aufnahmeprogrammen?

Philipp Eckstein Claudia Kornmeier

Worum genau geht es bei den Afghanistan-Aufnahmeprogrammen?

Im August 2021 haben in Afghanistan die radikal-islamistischen Taliban die Macht wieder übernommen. Die Bundeswehr und ihre internationalen Partner haben das Land fluchtartig verlassen. Auch viele Menschen vor Ort, die für die Bundesregierung als Ortskräfte oder die gestürzte afghanische Regierung gearbeitet hatten, flohen oder versteckten sich. Ebenso Menschenrechtsaktivisten, Journalistinnen, Anwälte.

Deutschland hatte für sie verschiedene Aufnahmeprogramme aufgesetzt. Insgesamt konnten so bislang knapp 37.000 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland einreisen, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Zum Start der neuen Bundesregierung im Mai 2025 haben noch knapp 2.500 Menschen mit einer Aufnahmezusage auf ein deutsches Visum gewartet.

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Insgesamt gab es vier Aufnahmeprogramme. Bereits 2013 hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Ortskräfteverfahren eingeführt. Es galt für Menschen, die für die Bundesregierung vor Ort in Afghanistan tätig und deshalb dort gefährdet waren.

Im Zusammenhang mit der Evakuierung 2021 identifizierte das Auswärtige Amt besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen aus den Bereichen Menschenrechte, Zivilgesellschaft, Kultur, Medien, Wissenschaft und Justiz. Auch diesen Menschen wurde eine Aufnahme in Deutschland zugesagt. Ende August 2021 wurde diese Menschenrechtsliste, das zweite Programm, geschlossen.

Im Mai 2022 verständigte sich die Bundesregierung darauf, weitere gefährdete Personen im Rahmen einer Liste aufzunehmen (Überbrückungsprogramm), bis ein Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan eingerichtet werden konnte. Letzteres startete Ende 2022. Es hat eine andere Rechtsgrundlage als die vorherigen drei Aufnahmeprogramme – was für die betroffenen Menschen nun einen Unterschied macht (siehe unten).

Wie ging es für Menschen mit Aufnahmezusagen weiter?

Für die Einreise nach Deutschland braucht es nicht nur eine Aufnahmezusage, sondern auch ein Visum. Da Deutschland in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban keine diplomatische Vertretung mehr unterhält, mussten die Menschen dafür nach Pakistan gehen. Die Visa-Verfahren werden dort von der deutschen Botschaft in Islamabad durchgeführt.

Für die Visa-Verfahren wird die Identität der Menschen überprüft. Standardmäßig wird dabei auch eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Seit Mitte Juni 2023 führen Bundespolizei, Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt vor Ort zusätzliche Sicherheitsinterviews durch.

Sobald die Betroffenen ein Visum haben, können sie nach Deutschland einreisen. Sie müssen in Deutschland keinen Asylantrag stellen, sondern erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für maximal drei Jahre. Der letzte Charterflug vor dem Regierungswechsel landete im April 2025.

Welche Folgen hatte der Regierungswechsel in Deutschland?

CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan).“ Nach Amtsübernahme stoppte die Bundesregierung zunächst alle Verfahren.

Viele Menschen klagten in dieser Zeit vor Verwaltungsgerichten in Deutschland auf Erteilung von Visa. In zweiter Instanz hatten damit Menschen Erfolg, die eine Zusage nach dem Bundesaufnahmeprogramm haben. Ihre Zusagen hielten die Gerichte für rechtlich verbindlich. Vor allem sie konnten deshalb seit Anfang September doch nach Deutschland einreisen.

Zunächst geschah das per Linienflug. Im Dezember organisierte die Bundesregierung dann auch zwei Charterflüge. Seit dem Regierungswechsel konnten insgesamt 609 Afghaninnen und Afghanen so einreisen.

Bei den Zusagen nach dem Ortskräfteverfahren, der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anders. Diese Zusagen seien nicht verbindlich. Die Bundesregierung könne in diesen Fällen überprüfen, ob sie weiterhin ein politisches Interesse an der Aufnahme der Menschen habe.

Die Linie der Bundesregierung ist vor diesem Hintergrund: Rechtlich verbindlich abgegebene Aufnahmezusagen werden erfüllt, alle anderen werden aufgehoben – mit einer Ausnahme: Ortskräfte.

Was gilt für Ortskräfte?

Ende November hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, dass auch die verbliebenen Ortskräfte Visa bekommen würden. Ihre Zusagen sind zwar nicht verbindlich. Aber an ihrer Aufnahme habe die Bundesregierung ein politisches Interesse, so Dobrindt. Trotz dieser Ankündigung haben in den vergangenen Wochen nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios rund 130 Menschen aus dem Ortskräfteverfahren eine Absage erhalten.

Dem Bundesinnenministerium zufolge befanden sich mit Stand 24. November noch circa 220 Menschen im Ortskräfteverfahren. Mitte Dezember waren es nur noch 76, wobei lediglich 6 Menschen aus dem Verfahren einreisen konnten.

Warum sie eine Absage bekommen – ob wegen Sicherheitsbedenken oder weil nachträglich festgestellt wurde, dass sie doch keine gefährdeten Ortskräfte sind – wird ihnen dabei nicht mitgeteilt. Nachfragen dazu beantworten die Ministerien auf Anfrage nicht oder nur ausweichend.

Wie viele weitere Absagen hat es gegeben?

Zuletzt wurde allen verbliebenen Menschen mit einer Aufnahmezusage nach dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mitgeteilt, dass Deutschland kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme habe. 651 von ihnen werden noch von Deutschland in Pakistan betreut (Stand: 15.12.2025).

Rechnet man die Absagen aus dem Ortskräfteverfahren hinzu, haben in den vergangenen Tagen und Wochen mindestens 780 Menschen eine Absage erhalten. Bereits in den Wochen und Monaten zuvor wurden viele Zusagen aufgehoben.

Wie viele haben jetzt noch Aussicht auf eine Einreise?

Derzeit noch 465 Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm und 76 Personen aus dem Ortskräfteverfahren. Bundesinnenminister Dobrindt hatte diese Woche angekündigt, dass diese Menschen – sofern keine Bedenken bestehen – bis Jahresende noch einreisen sollen.

Wie geht es mit denen weiter, die keine Visa bekommen?

Anfang November bot die Bundesregierung Wartenden Geld und Unterstützung an, wenn sie die Aufnahmeprogramme verlassen und nach Afghanistan oder in ein anderes Land ausreisen.

Da die Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan derzeit für individuelle Reisende geschlossen ist, bekamen die Menschen zuletzt außerdem Flüge nach Kabul angeboten.

Wer das Land bis Ende des Jahres nicht verlassen hat, dem droht die Abschiebung. Pakistan hatte bereits im Sommer mehrfach Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage festgenommen und rund 250 von ihnen abgeschoben. Einige konnten seither nach Pakistan zurückkehren, andere sind aus den Aufnahmeverfahren ausgeschieden.

Derzeit werden noch rund 120 der Abgeschobenen in Afghanistan von Deutschland unterstützt, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Im Spätsommer hatte Deutschland von Pakistan die Zusage erhalten, dass die Verfahren bis Jahresende fortgeführt werden können.

Auf eine Fristverlängerung deutet derzeit nichts hin. Derzeit laufen allerdings noch Eilverfahren vor deutschen Gerichten, mit denen Betroffene versuchen, doch noch ein Visum zu erstreiten.

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