Mittwoch, Dezember 17, 2025
  • About
  • Advertise
  • Careers
Suedpole.
  • Nachrichten
  • Umwelt
  • Politik
  • Gesundheit
  • Technik
  • Forschung
  • Finanzen
  • RSS
  • Login
  • Register
No Result
View All Result
Suedpole.
Home Nachrichten

Verhandlung am BGH: Rassistischer Täter, aber keine rassistische Tat?

Suedpole. by Suedpole.
03:33:00 17. Dezember 2025
in Nachrichten
0
verhandlung-am-bgh:-rassistischer-taeter,-aber-keine-rassistische-tat?

Verhandlung am BGH: Rassistischer Täter, aber keine rassistische Tat?

Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug

Stand: 16.12.2025 17:36 Uhr

Ein Landgericht hatte einen Mann wegen der Tötung eines Geflüchteten zu einer geringen Haftstrafe verurteilt. War es Totschlag oder doch Mord aus rassistischen Motiven? Diese Frage muss nun der Bundesgerichtshof klären.

Max Bauer Alena Lagmöller

Es geht um eine schreckliche Tat, die heute am obersten deutschen Strafgericht verhandelt wurde. Im Luftkurort Rickenbach im südlichen Schwarzwald tötete Patrick E. einen Tag vor Heiligabend 2023 den Geflüchteten Mahdi B. durch einen Kopfschuss. Anschließend zerteilte er die Leiche des Tunesiers und versenkte die Körperteile im Rhein.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte Patrick E. zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. Eine zu milde Strafe, meint die Schwester des Getöteten. Sie hat beim Bundesgerichtshof eine Überprüfung des Urteils beantragt. Aus ihrer Sicht war die Tat ein Mord aus rassistischen Motiven. Das Landgericht hat hingegen keinen rassistischen Beweggrund und daher nur Totschlag angenommen.

Related posts

ukrainische-drohnen:-mit-hightech-waffen-gegen-russische-oelproduktion

Ukrainische Drohnen: Mit Hightech-Waffen gegen russische Ölproduktion

20:32:27 17. Dezember 2025
regierungserklaerung-im-bundestag:-merz-und-seine-lieblingssaetze

Regierungserklärung im Bundestag: Merz und seine Lieblingssätze

18:33:30 17. Dezember 2025

Die Begründung des Landgerichts: Beim Angeklagten sei „gegenüber Menschen schwarzer Hautfarbe eine generell geringschätzige Einstellung anzunehmen, die als Rassismus zu qualifizieren ist“. Aber: „Der Geschädigte gehörte als hellhäutiger Tunesier dieser Gruppe nicht an.“ Jedenfalls habe der Täter in der Vergangenheit nie eine „aktiv kämpferische Haltung“ gegenüber Asylsuchenden eingenommen. Weshalb er ausgerechnet am 23. Dezember 2023 eine solche Haltung eingenommen habe, sei für das Gericht „nicht nachvollziehbar“.

Dem ARD-Magazin Monitor sagte Johannes Daun, Vizepräsident des Landgerichts Waldshut-Tiengen, dass man sich bei der Tat auch vorstellen könnte, dass eine ausländerfeindliche Gesinnung des Angeklagten gar keine Rolle gespielt hat, „sondern er einfach aus der Situation heraus, vielleicht weil er sich beleidigt sah, weil er sich überfordert sah, sich dazu entschloss, zur Waffe zu greifen“.

Hitlerbilder und rechtsextreme Memes

Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wirft allerdings Fragen auf. Vor allem, ob die Gesinnung des Täters nicht doch für einen rassistischen Mord spricht. Denn dass der Angeklagte eine rassistische und rechtsextremistische Gesinnung hat, dafür hat das Gericht viele Anhaltspunkte gefunden: Auf seinem Computer fanden die Ermittler Hitlerbilder, rechtsextreme Memes und ein Nutzerkonto beim Internetshop der AfD.

Zuvor ist Patrick E. aufgefallen, weil er Sticker des rechtsextremen Magazins Compact verteilt hat und auf der Arbeit für den Spruch „Ein guter Deutscher kauft nicht beim Juden“ abgemahnt wurde. Seine Hundehütte trug den Schriftzug „Wolfsschanze“ und an seiner Garage stand „Deutsches Schutzgebiet“.

Für das Verfahren ist das nicht unerheblich: Eine rassistische Einstellung kann rechtlich zu den sogenannten niedrigen Beweggründen zählen, so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Und wer aus niedrigen Beweggründen tötet, begeht einen Mord, der mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen geht bei seiner rechtlichen Würdigung kaum auf den rechtsextremistischen Hintergrund des Täters ein. Auf knappen eineinhalb Seiten werden die niedrigen Beweggründe verneint.

Geringes Strafmaß

Fragen stellen sich auch wegen der geringen Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Ein Satz im Urteil zur Strafzumessung lässt dabei besonders aufhorchen: Patrick E. hatte die Leiche seines Opfers nach der Tat in Stücke zerteilt und diese mit Stacheldraht beschwert im Rhein versenkt.

Dazu schreibt das Landgericht Waldshut-Tiengen: „Die Zerteilung der Leiche mag verstörend wirken, kann jedoch nicht als strafschärfender Umstand gewertet werden, denn sie stellt sich vorliegend nicht als nachträgliche schimpfliche Behandlung des Leichnams dar, sondern war – jedenfalls aus der nüchternen Sicht eines ausgebildeten Jägers – eine naheliegende Vorgehensweise zur Beseitigung der Leiche.“

Die Verstümmelung von Leichen ist in vielen Kulturen tabuisiert und wird oft sogar bestraft. Warum war sie in diesem Fall keine „schimpfliche Behandlung“ des Körpers des Opfers? Und warum wertet das Landgericht die Perspektive des Täters beim Zerstückeln seines Opfers als „nüchterne Sicht eines Jägers“? Begründungen dazu enthält das Urteil nicht.

In der Verhandlung vor dem obersten deutschen Strafgericht ging es heute vor allem um die Frage, ob das Landgericht Waldshut-Tiengen Rechtsfehler gemacht hat, indem es die Tötung von Mahdi B. nicht als Mord aus rassistischen Motiven einstufte. Rechtsanwalt Carsten Gericke, der die Schwester des getöteten Tunesiers vertritt, meinte, dass man nicht darauf abstellen könne, dass der Täter in der Vergangenheit keine schweren Gewalttaten gegen Ausländer begangen hat. Er habe eine gefestigte rechtsextreme Gesinnung. Außerdem habe das Landgericht selbst seine „Faszination für Gewalt“ festgestellt. Es habe aber niedrige Beweggründe beim Täter einfach abgelehnt, ohne ausreichend auf seine handlungsleitenden Motive einzugehen. Die seien aber klar in seiner rassistischen Gesinnung zu finden, so Rechtsanwalt Gericke.

War die Tat heimtückisch?

Am Bundesgerichtshof wurde auch ein weiterer Aspekt erörtert. Nämlich, ob die Tat vielleicht doch heimtückisch war. Hier fand die Vertreterin der Bundesanwaltschaft deutliche Worte. Die Tatsache, dass das Opfer seine Wohnungstür auch nach einem Streit mit dem Täter offengelassen habe, spreche entgegen der Auffassung des Landgerichts gerade dafür, dass das Opfer arglos war und nicht mit einem tödlichen Angriff rechnete. Diese Arglosigkeit habe der Täter offenbar ausgenutzt, indem er seinem Opfer in dessen Wohnung folgte und ihm unvermittelt in den Kopf schoss.

Insgesamt habe das Landgericht Waldshut-Tiengen zu Unrecht Mordmerkmale verneint. Die Argumentation des Landgerichts zu den Mordmerkmalen erschließe sich „hinten und vorne nicht“, so die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Sie beantragte, dass das Urteil aufgehoben und an ein anderes Landgericht zur Entscheidung verwiesen wird. Ob das geschieht, wird der Bundesgerichtshof am 13. Januar entscheiden.

Previous Post

AfD-Fraktion beschließt Ordnungsverfahren gegen Rüdiger Lucassen

Next Post

Trump ordnet Blockade sanktionierter Öltanker in Venezuela an

Next Post
trump-ordnet-blockade-sanktionierter-oeltanker-in-venezuela-an

Trump ordnet Blockade sanktionierter Öltanker in Venezuela an

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

RECOMMENDED NEWS

weihnachtsrally-in-sicht?-das-sagt-die-statistik

Weihnachtsrally in Sicht? Das sagt die Statistik

1 Woche ago
shoppen-am-black-friday:-diese-rechte-haben-verbraucher

Shoppen am Black Friday: Diese Rechte haben Verbraucher

3 Wochen ago
ard-deutschlandtrend:-afd-profitiert-von-enttaeuschung-und-sorgen

ARD-DeutschlandTrend: AfD profitiert von Enttäuschung und Sorgen

1 Monat ago
ehemalige-geiseln-der-hamas-fordern-rueckgabe-aller-leichname

Ehemalige Geiseln der Hamas fordern Rückgabe aller Leichname

1 Monat ago

BROWSE BY CATEGORIES

  • Finanzen
  • Forschung
  • Gesundheit
  • Nachrichten
  • Politik
  • Technik
  • Umwelt

BROWSE BY TOPICS

Aktion Allgemein Amazon Angebote Arm Ausland Berlin Billig Blitzangebote Chip Deals Deutschland E-Commerce Erneuerbare Energien Europa Fotografie Geld günstig günstiger Handel & E-Commerce Hardware Highlights Leben Marktberichte Nationalpark Netzwerk & Internet Online-Händler Ostsee Politik Preisvergleich Presse - News Rabatt Rabattaktion Reisen sale Schnäppchen Science & Technology shopping Sonderangebote Test Versand versandhändler Wandern Winfuture Wirtschaft

POPULAR NEWS

  • wie-die-erste-e-mail-nach-deutschland-kam

    Wie die erste E-Mail nach Deutschland kam

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Wie gefährlich ist Ecstasy?

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Marktbericht: Geht die Hängepartie weiter?

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Ostflanken-Staaten der EU: Russlands Nachbarn fordern mehr Hilfe

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Das Rentenpaket ist beschlossen – das sind die Kernpunkte

    0 shares
    Share 0 Tweet 0

Powered by Suedpole. Media

Follow us on social media:

Recent News

  • Ukrainische Drohnen: Mit Hightech-Waffen gegen russische Ölproduktion
  • Regierungserklärung im Bundestag: Merz und seine Lieblingssätze
  • Rentenkommission: 13 Männer und Frauen für eine Mammutaufgabe

Category

  • Finanzen
  • Forschung
  • Gesundheit
  • Nachrichten
  • Politik
  • Technik
  • Umwelt

Recent News

ukrainische-drohnen:-mit-hightech-waffen-gegen-russische-oelproduktion

Ukrainische Drohnen: Mit Hightech-Waffen gegen russische Ölproduktion

20:32:27 17. Dezember 2025
regierungserklaerung-im-bundestag:-merz-und-seine-lieblingssaetze

Regierungserklärung im Bundestag: Merz und seine Lieblingssätze

18:33:30 17. Dezember 2025
  • About
  • Advertise
  • Careers

© 2025 Suedpole. Nachrichten

No Result
View All Result
  • Nachrichten
  • Umwelt
  • Politik
  • Gesundheit
  • Technik
  • Forschung
  • Finanzen
  • RSS

© 2025 Suedpole. Nachrichten

Welcome Back!

Login to your account below

Forgotten Password? Sign Up

Create New Account!

Fill the forms below to register

All fields are required. Log In

Retrieve your password

Please enter your username or email address to reset your password.

Log In