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Der Mindestlohn in der Altenpflege soll in zwei Schritten steigen

Suedpole. by Suedpole.
21:32:33 25. November 2025
in Politik
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Der Mindestlohn in der Altenpflege soll in zwei Schritten steigen

Zwei Pflegerinnen schieben Patientinnen in Rollstühlen über den Flur einer Pflegeeinrichtung.

Empfehlung der Pflegekommission Pflege-Mindestlohn soll in zwei Schritten steigen

Stand: 25.11.2025 14:07 Uhr

Die Pflegekommission hat eine Anhebung des Mindestlohns in der Altenpflege um etwa fünf Prozent empfohlen. Die Bundesregierung will die Empfehlung per Verordnung umsetzen. Doch nicht alle sind mit dem Ergebnis zufrieden.

Der Mindestlohn in der Altenpflege soll bis Mitte 2027 in zwei Schritten um insgesamt etwa fünf Prozent steigen. Die Bundesregierung veröffentlichte eine entsprechende Empfehlung der Pflegekommission, der Pflegeanbieter und Arbeitnehmervertreter angehören. Demnach kommt für Pflegehilfskräfte eine erste Anhebung zum 1. Juli 2026 von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde, wie Bundesarbeitsministerium und Bundesgesundheitsministerium mitteilten.

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Zum 1. Juli 2027 soll eine zweite Anhebung auf 16,95 Euro folgen. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung soll der Mindestlohn demnach von derzeit 17,35 Euro zunächst auf 17,80 Euro und dann auf 18,26 Euro steigen.

Für Pflegefachkräfte ist eine Anhebung von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und in der zweiten Stufe auf 21,58 Euro pro Stunde vorgesehen. Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit von 27 Monaten haben.

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte betroffen

In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte. Dort, wo er – wie in Privathaushalten – nicht angewendet wird, gilt den Angaben zufolge der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht aber für Krankenhäuser.

Das Bundesarbeitsministerium will die Empfehlungen der Kommission für die bundesweit einheitlichen Sätze jetzt per Verordnung festsetzen. Arbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte die spürbaren Lohnsteigerungen für Pflegekräfte, die jeden Tag und jede Nacht Herausragendes leisteten. Gesundheitsministerin Nina Warken betonte, unabhängig von der neuen Festlegung der Kommission erhielten Pflegekräfte in den Einrichtungen durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau.

ver.di: „Schweren Herzens“ zugestimmt

Die Gewerkschaft ver.di kritisierte, dass die empfohlene Höhe des Pflegemindestlohns „weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit“ sei. Die Tarifempfehlung werde „die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen – ein Eigentor der Arbeitgeber“, erklärte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Die Arbeitgeber hätten die Forderung der Gewerkschaften abgelehnt, den Pflegemindestlohn an den Einstiegsgehältern im öffentlichen Dienst auszurichten, teilte Bühler mit. Ver.di stimme dem Kompromiss „schweren Herzens“ dennoch zu, weil der Pflegemindestlohn die einzig einklagbare Vergütungshöhe darstelle für Beschäftigte, die nicht nach Tarifvertrag arbeiteten.

Arbeitgeber zeigen sich erleichtert

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte neben der langen Laufzeit bis zum 30. September 2028, dass „ein moderater Anstieg“ Ergebnis der Beratungen in der Pflegekommission war. „Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können“, erklärte bpa-Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle. 

Gleichzeitig betonte der Verband, dass der Stundenlohn für ungelernte Pflegekräfte „auch 2027 deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn“ liegen werde. Dieser steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der stellvertretende bpa-Arbeitgeberpräsident Bernd Meurer mahnte an, die Festlegung eines Mindestlohns in der Pflegebranche zu überdenken. „Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden.“

Diakonie mahnt weitere Schritte an

Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission, die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, erläuterte, dass der Pflegemindestlohn als einziger individuell einklagbarer Rechtsanspruch von Beschäftigten weiter wichtig sei. Generell gilt seit 2022, dass Einrichtungen nur Versorgungsverträge mit den Pflegekassen schließen können, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen.

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) begrüßen die Einigung. Sie mahnten aber zugleich weitere politische Schritte der Regierungskoalition an. Das größte Hemnis sei nicht mehr die angemessene Entlohnung in der Langzeitpflege, sagte Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Sie forderte einen Pflegegipfel, um eine „große Pflegereform“ zu erreichen.

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