Gerichtsurteil Bund muss mehr gegen Nitrat im Wasser tun
Stand: 08.10.2025 16:26 Uhr
Schon lange ist vom Düngestoff Nitrat mehr in deutschen Gewässern, als die EU erlaubt. Das führt seit Jahren zu Streit um Schutzmaßnahmen. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Regierung mehr gegen Nitrat tun muss.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aufsetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Das Düngegesetz verpflichte Deutschland schon seit 2017, so ein Aktionsprogramm zu entwerfen, begründete das Gericht das Urteil.
Die aktuelle Düngeverordnung der Bundesregierung reiche nicht aus. Erst müsse der Aktionsplan erstellt, dann die Düngeverordnung an diesen Plan angepasst werden.
Das Ziel des Aktionsplans müsse es sein, dass das Grundwasser in Deutschland nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält, so das Gericht. Dieser Grenzwert ist von der EU vorgeschrieben. Er wird aber in Deutschland an vielen Orten nicht eingehalten. Laut Umweltbundesamt wurde im Zeitraum 2020 bis 2022 die 50-Milligramm-Grenze an etwa 26 Prozent der Messstellen überschritten.
Minister will Dokumentationspflichten lockern
Nitrat hilft Pflanzen beim Wachsen. Deswegen ist es oft in Düngern enthalten. Über Dünger gelangt es auch ins Grundwasser. Zu viel Nitrat im Trinkwasser kann problematisch sein, da es im Körper zum potenziell gesundheitsschädlichen Nitrit werden kann.
Den Streit um Nitrat im deutschen Trinkwasser gibt es schon lange. Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte im vergangenen Jahr eine Reform des Düngegesetzes auf den Weg gebracht, die strengere Vorgaben für Landwirte vorsah. Das Gesetz scheiterte aber im Bundesrat. Mehrere Länder kritisierten vor allem, dass damit unnötige Bürokratie entstehe.
Der neue Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) kündigte dann an, die Vorgaben für landwirtschaftliche Betriebe zu lockern. Er will die Bauern von der Pflicht entbinden, Zu- und Ausfuhren von Nährstoffen zu dokumentieren. So will er Bürokratie abbauen. Das würde zwar nichts daran ändern, dass Landwirte sich an Düngeregeln halten müssen. Umweltverbände halten die Dokumentation aber für notwendig.
Ähnliche Urteile schon für zwei Bundesländer
Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung der Gewässer in diesem Jahr. Im März hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen. Auch hier hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt.
Das Urteil vom Mittwoch bezeichnete DUH-Chef Sascha Müller-Kraenner als historischen Erfolg für sauberes Wasser. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt die Verpflichtung der Bundesregierung: „Das Urteil bestätigt, wie wichtig verbindliche und nachhaltige Maßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung sind“.
Der Bauernverband verwies dagegen darauf, dass das Düngerecht bereits verschärft und an die EU-Vorgaben angepasst worden sei. Das geforderte Aktionsprogramm sei lediglich ein zusätzlicher formaler Zwischenschritt, der nur als Vorstufe für das Düngerecht diene.
Aktenzeichen: BVerwG 10 C 1.25