Der Zeitplan für die Wahl der neuen Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht steht. Nach einem Bericht des „Handelsblatts“ soll der Bundestag am 25. September über die drei neuen Richter abstimmen. Voraussetzung ist, dass der Wahlausschuss des Parlaments drei Tage vorher am 22. September die von der SPD neu nominierte Kandidatin Sigrid Emmenegger billigt. Das geht aus einem Schreiben des ersten parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), an deren Mitglieder hervor, das der Zeitung vorliegt. Eine Sprecherin der Fraktion bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die in dem Schreiben genannten Daten.
Der Wahlausschuss des Bundestags hatte sich trotz bereits vorhandener Widerstände in der Union im Juli für Brosius-Gersdorf ausgesprochen, außerdem für die zweite SPD-Kandidatin, Professorin Ann-Katrin Kaufhold, und für den von der Union vorgeschlagenen Richter Günter Spinner. Doch drei Tage später wurden die Abstimmungen im Plenum über die drei Vorschläge kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen.
Emmenegger muss vom Wahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden. Auch bei der Abstimmung im Parlament ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Das heißt, die Koalition ist auf Stimmen aus der Opposition – vor allem von Grünen und Linken – angewiesen. Die hatten sich erneut verärgert über mangelnde Einbindung in das Verfahren gezeigt. Eine weitere offene Frage ist, ob der von der CDU/CSU aufgestellte Arbeitsrichter Spinner womöglich nur mit Stimmen der AfD ins Amt kommt.
Die Grünen haben Pläne der Bundesregierung kritisiert, dem Verteidigungsministerium für die Unterstützung der ukrainischen Rüstung weniger Mittel zur Verfügung zu stellen als ursprünglich beantragt. Nach Medienberichten liegt die Differenz zwischen dem Antrag des Verteidigungsministeriums und den Zahlen des Finanzministeriums für die kommenden zwei Jahre bei etwa zehn Milliarden Euro. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende, Britta Haßelmann, sagte der F.A.Z. dazu: „Putin wütet immer brutaler in der Ukraine mit unendlichem Leid für die Menschen dort. Er wird auch immer skrupelloser bei der Verletzung des NATO-Luftraums nun auch auf Polen.“ In den vergangenen Tagen hätten Bundesregierung, Koalition und Grüne diese Angriffe scharf kritisiert. „Doch was macht SPD-Finanzminister Klingbeil offenbar gleichzeitig: Er streicht der Ukraine zehn Milliarden Euro, die diese dringend zu ihrem Schutz braucht. Das ist fatal und sicherheitspolitisch verantwortungslos.“
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse jetzt handeln, sagte Haßelmann weiter, öffentliche Bekenntnisse zur Unterstützung reichten nicht aus. „Er muss jetzt liefern und der Ukraine notwendige Unterstützung zur Verfügung stellen.“
Eckart Lohse, Korrespondent
In der Bundestagsfraktion von CDU und CSU ist nun auch unterhalb der Führungsebene Unterstützung für die Kandidatur von Sigrid Emmenegger als Richterin am Bundesverfassungsgericht zu hören. „Frau Emmenegger kommt aus meinem Landkreis. Sie hat bei uns einen ausgezeichneten Ruf“, sagte die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil (CDU) der F.A.Z. Heil ist Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion. Emmenegger wurde von der SPD als Richterin für Karlsruhe vorgeschlagen. Sie ist derzeit Richterin am Bundesverwaltungsgericht.
Der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete David Preisendanz sagte der F.A.Z.: „Frau Dr. Emmenegger ist eine Juristin mit hohem Ansehen und großer Erfahrung. Ihre beeindruckende Laufbahn bis ans Bundesverwaltungsgericht und ihre Fähigkeit zu abgewogenen, gut begründeten Entscheidungen sprechen für sich.“ Preisendanz, der bei der jüngsten Bundestagswahl erstmals ins Parlament gewählt wurde, sagte weiter: „Der Bundestag erhält damit aus meiner Sicht drei in hohem Maß geeignete Personalvorschläge.“
Die Benennung einer neuen Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht war erforderlich geworden, weil die Neubesetzung von drei Richterstellen im Juli am Widerstand zahlreicher Mitglieder der Unionsfraktion gegen die von den Sozialdemokraten benannte Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf gescheitert war.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken schließt zur kurzfristigen Stabilisierung der Krankenkassen-Finanzen auch Leistungseinschnitte nicht aus. Um die für das kommende Jahr erwartete Deckungslücke von vier Milliarden Euro zu schließen, sei neben zusätzlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch ein Spargesetz denkbar.
„Eine Lösung ist, mehr Mittel aus dem Haushalt zu bekommen“, sagte die CDU-Politikerin am Freitag in Berlin. „Wenn uns das nicht gelingt, dann muss auch über andere Maßnahmen nachgedacht werden, die einen Spareffekt haben. Ja, vielleicht auch ein Mix aus beidem.“ Man sei dazu in Gesprächen mit dem Koalitionspartner.
Auseinandersetzungen in der AfD-Bundestagsfraktion um die Forderung nach einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht gehen nun doch weiter. Ein Fraktionssprecher korrigierte Angaben aus dem Büro des verteidigungspolitischen Sprechers Rüdiger Lucassen, wonach ein Antrag auf Rückkehr zur Wehrpflicht auf einer Fraktionssitzung ohne Gegenstimmen beschlossen worden sei. „Der Antrag zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht ist auf der Sitzung der AfD-Fraktion am vergangenen Dienstag nicht beraten und auch nicht abgestimmt worden“, erklärte der Fraktionssprecher.
Zuvor hatte es parteiintern Grummeln gegeben und allerdings auch Kritik, der Antrag sei womöglich ohne ausreichende Befassung und im Block zur Abstimmung gestellt worden. In der Liste der „Initiativen Fraktionssitzung“ findet sich der Antrag allerdings nicht. In dem Textentwurf wird gefordert, die 2011 verfügte Aussetzung der Wehrpflicht im Frieden zurückzunehmen „und den gesetzgeberischen Stand vor Aussetzung der Wehrpflicht“ wieder herzustellen. Um die Forderung nach Wiedereinsetzung der Wehrpflicht gibt es – auch vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine – in der AfD seit mehreren Jahren ein politisches Ringen.
Martin Jäger hat schon viele schwierige Posten übernommen – und doch war wohl keiner so schwierig wie sein neuer. Der krisenbewährte Diplomat soll den BND besser aufstellen. Ein Porträt von F.A.Z.-Korrespondent Matthias Wyssuwa:
Zum Amtsantritt des neuen BND-Präsidenten Martin Jäger an diesem Donnerstag fordern die Grünen im Bundestag eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden auf Landes-, Bundes- und Europaebene. „Eine echte Sicherheitsoffensive der Bundesregierung gegen hybride Bedrohungen steht aus und bleibt überfällig“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Nötig sei zudem ein aktuelles und einheitliches Gesamtlagebild.
Der Bundesnachrichtendienst bekomme mit Jäger einen erfahrenen und kompetenten neuen Präsidenten, lobte von Notz, der auch Vize-Vorsitzender des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages (PKGr) ist. Nicht zuletzt durch seinen Dienst als Botschafter in der Ukraine habe Jäger einen sehr klaren Blick auf die sicherheitspolitische Lage und die von Russland und anderen Autokratien ausgehenden Bedrohungen. „Dass es dem Kanzleramt gelungen ist, diese wichtige Personalie – anders als die Leitung des Bundesamts für Verfassungsschutz – zügig und kompetent neu zu besetzen, ist gut und wichtig“, fügte von Notz hinzu.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein langsameres Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien angedeutet. Merz kündigte auf einer Konferenz der Konzernbetriebsräte von Energieunternehmen in Berlin die Veröffentlichung eines Monitoring-Berichts zum Stand der Energiewende durch Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) in der kommenden Woche an.
Der Bericht solle für die Koalition zur Grundlage der weiteren Arbeit werden. „Ich hoffe, dass uns das dann in der Koalition auch gelingt und das wird Folgen haben“, sagte Merz. Meine Vermutung ist, dass wir „im Ausbau etwas weniger machen können. Und das wird natürlich bei den Kosten erhebliche Veränderungen auslösen“. Die sogenannten Grenzkosten sind laut Merz dort besonders hoch, wo es besonders schwierig werde. Es könnte auf der Zeitachse etwas langsamer gehen im Ausbau – und in der Versorgungssicherheit etwas schneller und verlässlicher.
Merz sagte, der Monitoring-Bericht sei weitgehend fertiggestellt. Er werde in der kommenden Woche von Reiche ausgewertet. „Wir wollen das Thema Versorgungssicherheit in den Zusammenhang stellen des Netzausbaus, des Ausbau der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs.“
Der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn dringt auf rasche Entscheidungen in der Koalition, um weitere Anhebungen der Krankenkassenbeiträge zum Jahr 2026 noch zu vermeiden. Kurzfristig zum 1. Januar gebe es im Grunde nur zwei Wege, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Entweder wird der Bundeszuschuss erhöht aus dem Haushalt, also Steuermittel – oder es kommt zu kurzfristigen Spargesetzen, wie wir sie etwa in der Krankenversicherung in der Vergangenheit auch schon gesehen haben.“
Spahn erläuterte, es sei nicht unüblich gewesen, dass es im ersten Jahr einer neuen Regierung regelmäßig auch zu kurzfristigen Sparmaßnahmen kommen musste – um sehr stark steigende Ausgaben mit weniger stark steigenden Einnahmen „zumindest mal per Gesetz für ein, zwei Jahre in Deckung zu bringen“. Er hoffe zeitnah auf eine Entscheidung in Koalition und Regierung, machte der Fraktionschef deutlich. „Wir haben schon September.“
Die SPD wirft Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) unpassende Renten-Vorschläge vor und stemmt sich gegen ein höheres Renteneintrittsalter. Für die Rente sei „weder ihr Ressort zuständig“, noch fänden sich ihre Forderungen nach einem höheren Rentenalter im Koalitionsvertrag wieder, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Reiche hatte sich mehrfach für eine Anhebung des Rentenalters ausgesprochen. Zuletzt betonte die CDU-Politikerin, „dass wir angesichts einer höheren Lebenserwartung länger arbeiten müssen“. Zu einer Veröffentlichung eines von ihr einberufenen Beirats lobte Reiche entsprechende Experten-Hinweise. „Daneben brauchen wir weniger Anreize, früher in Rente zu gehen“, sagte sie weiter.
Nach dem Eklat um Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD-Bundestagsfraktion nun die Juristin Sigrid Emmenegger für das Bundesverfassungsgericht nominiert. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus Fraktionskreisen erfuhr, ist die Personalie zwischen den Fraktionsspitzen von SPD und Union abgestimmt. Die bisherige Richterin am Bundesverwaltungsgericht soll am 22. September vom Wahlausschuss des Bundestags offiziell aufgestellt und vier Tage später im Plenum zur Wahl gestellt werden.Der erste Anlauf war kurz vor der Sommerpause abgesagt worden, nachdem die Unionsfraktion ihre zunächst zugesicherte Unterstützung für die von der SPD nominierte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Neben ihr hatte die SPD die Rechtswissenschaftlerin Ann-Katrin Kaufhold als Kandidatin nominiert, die Union unterstützt die Kandidatur von Günter Spinner, der derzeit Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht ist. Es wird erwartet, dass beide erneut zur Wahl stehen – nun zusammen mit Emmenegger. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit im Plenum nötig.
Die neue Kandidatin Emmenegger wurde am 4. Oktober 1976 in Freiburg geboren. Ihre juristische Karriere begann 2007, sie wurde Richterin am Verwaltungsgericht Mainz und später am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dessen Vizepräsidentin sie im Juli 2019 wurde. Im Oktober 2020 wurde Emmenegger zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewählt.
Der „Tagesspiegel“ zitierte am Mittwoch aus einem Schreiben der Parlamentsgeschäftsführer von Union und SPD, Steffen Bilger (CDU) und Dirk Wiese (SPD), an ihre Fraktionen. Emmenegger könne „auf eine lange und erfolgreiche Praxiserfahrung an verschiedenen Verwaltungsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht zurückblicken“, heißt es darin. Die Fraktionsführungen hätten „jeweils in persönlichen Gesprächen ein sehr positives Bild von Frau Dr. Emmenegger gewinnen können“ und seien „von ihrer persönlichen und fachlichen Geeignetheit für das Amt überzeugt“.
Für eine Zweidrittelmehrheit ist die Koalition neben den Grünen auch auf Stimmen der AfD oder der Linkspartei angewiesen. Die Grünen zeigten sich am Mittwoch enttäuscht über das Vorgehen von Union und SPD und ließen eine Zustimmung für Emmenegger offen. „Auch uns hat ein Name für eine vorzuschlagende Person erreicht, wir werden uns jetzt zeitnah dazu austauschen. Dass man nicht auf unsere Rückmeldung wartet, ist reichlich unprofessionell angesichts der Vorgeschichte“, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann dem Magazin „Stern“.
Die Linke forderte beide Koalitionsfraktionen zu Gesprächen auf. „Für uns als Linke ist klar: Die Koalition muss jetzt so schnell wie möglich mit uns das Gespräch suchen, um für demokratische Mehrheiten zu sorgen und weiteres Chaos zu verhindern“, sagte die innenpolitische Sprecherin Clara Bünger. „Die CDU darf sich dabei nicht hinter der SPD verstecken, sondern muss endlich ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und sich mit uns an einen Tisch setzen“, sagte Bünger mit Blick auf den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der Linkspartei.Eine Zusammenarbeit mit der in Teilen als rechtsextremistisch eingestuften AfD schließen beide Koalitionsfraktionen aus. Die AfD-Fraktion kündigte trotzdem an, die neue Personalie zu prüfen. „Wir werden die neue Kandidatin und deren Positionen sorgfältig prüfen und uns danach ein Urteil bilden“, sagte Parteivize Stephan Brandner der „Rheinischen Post“. „Und selbstverständlich gehen wir davon aus, dass sich Frau Emmenegger auch unserer Fraktion vorstellen wird, wenn sie dies bei anderen so handhabt.“
Unions-Fraktionschef Jens Spahn wird die Einladung der Grünen zu Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren nicht annehmen. Stattdessen werde man zunächst in der Koalition darüber reden, was die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz bedeute, sollte sie gerichtlich bestätigt werden, sagte der CDU-Politiker in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Erst danach könne er sich formale Gespräche mit anderen vorstellen. Spahn kritisierte auch, dass die Grünen ihren Vorstoß sehr schnell über die Medien verbreitet hätten. „Wenn es ernsthaft gemeint wäre, würde man nicht zuerst öffentlich davon lesen.“
Die Spitze der Grünen-Bundestagsfraktion hatte die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linken vor einigen Tagen zu Gesprächen über einen möglichen AfD-Verbotsantrag eingeladen. Ein solcher Antrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nur verboten werden, wenn ihr nachgewiesen wird, dass sie die demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern auch aktiv bekämpft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
SPD und Linke haben Gesprächen mit den Grünen zugestimmt. Diese drei Parteien hätten zusammen aber keine Mehrheit im Bundestag, um ein Verbotsverfahren einzuleiten. Spahn kritisierte, dass zu viel über ein Verbotsverfahren geredet werde. Das helfe der extrem Rechten, „sich dann irgendwie in diesen Märtyrer-Status zu begeben“, sagte er. „Das ist ja keine Kleinigkeit, eine Partei zu verbieten. Alleine die Diskussion ist keine Kleinigkeit in einem pluralen, offenen Land im Parteienwettbewerb.“ Deswegen müsse ein Verbotsverfahren auf sehr festen Füßen stehen. „Die sehe ich aktuell noch nicht“, betonte Spahn.
Die Bundesregierung will Deutschland besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen wappnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Dieser soll Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichten, sich gegen Ausfälle zu schützen. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz Gesetz geht aus einem Vorhaben der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP hervor. Der Bundestag hatte sich schon im Dezember damit befasst – es wurde aber aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet. Deshalb ist eine erneute Befassung von Kabinett und Bundestag notwendig; der Bundesrat muss anschließend ebenfalls noch grünes Licht geben. Das Gesetz soll festlegen, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Betroffen wären elf Sektoren wie Energie, Transport und Verkehr. Für die Betreiber dieser Einrichtungen bestimmt das Gesetz dann, welche Sicherungsmaßnahmen mindestens zu treffen wären.
Dabei gilt der „All-Gefahren-Ansatz“: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden, könnten Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro drohen. Die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen müssen sich nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 17. Juli 2026 registrieren. Sie werden dann verpflichtet, nach staatlichen Vorgaben sogenannte Resilienzpläne aufstellen, um ihre Schutzmaßnahmen darzustellen. Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um. „Mit dem KRITIS-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). „Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“
Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz warf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor, „aus parteitaktischen Überlegungen“ dem Ampel-Gesetz seinerzeit nicht zugestimmt zu haben. „Diese staatspolitisch unverantwortliche Verweigerungshaltung hat dazu geführt, dass eklatante Sicherheitslücken bis heute nicht geschlossen wurden.“ Das neue Gesetz leiste nun nicht mehr, „was dringend notwendig wäre, nämlich eine Vereinheitlichung des Schutzes physischer und digitaler Kritis sowie die kohärente Umsetzung der beiden EU-Vorlagen“, bemängelte der Vize-Vorsitzende seiner Fraktion. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft nannte das Gesetz hingegen einen „wichtigen Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen“. Betreiber bräuchten nun „schnellstmöglich Rechts- und Investitionssicherheit, damit sie den Schutz ihrer Anlagen weiterhin bestmöglich vorausschauend gewährleisten können“, erklärte BDEW-Vorsitzende Kerstin Andreae.
Nicht an Sitzungen des Bundestages oder an namentlichen Abstimmungen teilzunehmen, soll für Abgeordnete deutlich teurer werden. Wer sich an einem Sitzungstag nicht in die ausliegende Anwesenheitsliste einträgt, soll künftig 200 statt 100 Euro von seiner Kostenpauschale abgezogen bekommen. Das sieht eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vor, die die Fraktionen von CDU/CSU und SPD initiiert haben. Der Betrag erhöht sich demnach auf 300 Euro, wenn sich ein Mitglied des Bundestages nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen hat und nicht entschuldigt war. Bislang werden dafür 200 Euro fällig. Von 100 auf 200 Euro soll der Abzug von der Kostenpauschale für den Fall heraufgesetzt werden, dass Abgeordnete an einer namentlichen Abstimmung oder an einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnehmen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die Erhöhung in ihrem Gesetzentwurf damit, dass die Beträge zuletzt 2014 angepasst worden seien. Sie stünden wegen der zwischenzeitlich erfolgten allgemeinen Preissteigerung und der damit verbundenen Anhebung der Kostenpauschale nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dieser. Mit der Maßnahme solle die Präsenz und Mitwirkung der Abgeordneten bei Wahlen mit Namensaufruf beziehungsweise bei namentlichen Abstimmungen weiter gestärkt werden.
Die schwarz-roten Regierungsfraktionen haben mit Vertretern der oppositionellen Grünen und FDP im hessischen Landtag für den geplanten Verfassungstreue-Check für Fraktionsmitarbeiter geworben. Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) zurück und zielt im Kern darauf ab, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten künftig auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen.
„Mit dieser Regelung senden wir ein unmissverständliches Signal: Der Hessische Landtag schützt seine parlamentarische Arbeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Ingo Schon. „Für Extremisten und Verfassungsfeinde, die unsere Demokratie beseitigen wollen, darf und wird es hier keinen Platz, kein Geld und keine Unterstützung geben.“ Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Miriam Dahlke, sagte, niemand, der auf dem Boden der Verfassung stehe, müsse sich Gedanken machen.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass nach einer ersten freiwilligen Selbstauskunft des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin die Landtagskanzlei ein Führungszeugnis einholen kann. Zudem können anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. „Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden“, hatte Wallmann erläutert. Zudem drohe ein Hausverbot. Die AfD-Landtagsfraktion legte einen eigenen Gesetzesentwurf vor, der nach den Worten ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Frank Grobe aber mildere Mittel vorsieht. Grobe kündigte an, dass sich seine Fraktion an den Hessischen Staatsgerichtshof wenden werde, sollte der Gesetzentwurf der vier übrigen Landtagsfraktionen verabschiedet werden.